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GVN fordert Aufhebung des Feiertagsfahrverbots an bundesuneinheitlichen Feiertagen

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Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) fordert die Landesregierung auf, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, das Feiertagsfahrverbot für LKW an den drei bestehenden bundesuneinheitlichen Feiertagen (Fronleichnam, Reformationstag und Allerheiligen) dauerhaft und flächendeckend aufzuheben.

Die Einführung des Reformationstages als Feiertag stellt für alle Unternehmen des privaten niedersächsischen Verkehrsgewerbes ein erhebliches wirtschaftliches Problem dar. Insbesondere im Güterverkehr müssen Logistikströme an den Landesgrenzen gebrochen werden, LKW müssen auf überfüllten Parkplätzen verweilen, LKW-Fahrer sind an Rastplätze gefesselt und können weder zu ihren Kunden, zum Betriebssitz oder zu ihren Familien fahren.

Hohe Verluste für Niedersachsen

Die Landesregierung hatte sich zum Ziel gesetzt, bei der Auswahl des neuen Feiertages eine Insellösung in Niedersachsen zu vermeiden. Dieses Ziel ist offensichtlich verfehlt worden, da ausgerechnet die wirtschaftsstarken Nachbarländer Nordrhein-Westfalen und Hessen mit den sehr stark befahrenen Bundesautobahnen A2 und A7, in denen der Reformationstag kein Feiertag ist, in den Gesetzgebungsprozess nicht einbezogen worden sind.

Erschwerend kommt hinzu, dass in Nordrhein-Westfalen der 1. November (Allerheiligen) ebenfalls ein Feiertag ist. Für niedersächsische Spediteure bedeutet das, dass sie am 31.10. in Niedersachsen nicht fahren und am 01.11. in Nordrhein-Westfalen nicht ausliefern können.

Eine Insellösung kann sich das Transitland Niedersachsen, als das logistische Herz Europas, nicht leisten, so GVN-Hauptgeschäftsführer Benjamin Sokolovic.

Foto: Trans.INFO

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