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IRU fordert klare 30-Tage-Frist für Frachtzahlungen

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Transportunternehmen in Europa fordern verlässliche Zahlungsfristen: Rechnungen für Straßentransporte sollen spätestens 30 Tage nach Erbringung der Leistung beglichen werden. Die IRU will diese Vorgabe sowohl für Geschäfte zwischen Unternehmen als auch für öffentliche Aufträge durchsetzen. Nach Ansicht der Organisation gefährden lange Zahlungsziele die Liquidität und bremsen Investitionen in Fahrzeuge, Technik und Infrastruktur. Gleichzeitig kommt die EU-Reform gegen Zahlungsverzug kaum voran.

Dieser Text wurde vollständig von einem Redakteur verfasst – basierend auf fachlichem Wissen, journalistischer Erfahrung und sorgfältiger Recherche. Künstliche Intelligenz kam dabei nicht zum Einsatz.

Die wichtigsten Punkte:

  • Die IRU fordert eine verbindliche Zahlungsfrist von 30 Tagen für Straßentransporte.
  • Die Regelung soll für Geschäfte zwischen Unternehmen ebenso gelten wie für Verträge mit öffentlichen Auftraggebern.
  • Ausnahmen, mit denen sich die Zahlungsfrist verlängern ließe, soll es nicht geben.
  • Auch die Abnahme oder Prüfung einer erbrachten Leistung müsste innerhalb dieser 30 Tage erfolgen und dürfte keine zusätzliche Wartezeit auslösen.
  • Nach von der IRU angeführten Zahlen der Europäischen Kommission geben bis zu 60 Prozent der Unternehmen an, dass verspätete Zahlungen Investitionen in innovative Lösungen verhindern.
  • Die EU-Reform mit einer einheitlichen 30-Tage-Frist wird weiterhin im Rat der Europäischen Union beraten.

Die IRU fordert eine eindeutige Vorgabe: Rechnungen für Leistungen im Straßentransport sollen spätestens 30 Tage nach ihrer Erbringung beglichen werden. Nur mit planbaren Zahlungseingängen könnten Transportunternehmen neue Fahrzeuge anschaffen, digitale Lösungen einführen und in ihre Infrastruktur investieren.

Die Forderung ist Bestandteil eines Positionspapiers der IRU zum Zahlungsverzug. Die Organisation übermittelte das Papier am 8. Oktober 2026 an Entscheidungsträger der EU. Die geplante Frist soll sowohl für gewerbliche Verträge als auch für Vereinbarungen mit Behörden gelten.

Gleichzeitig lehnt die Organisation Regelungen ab, die längere Zahlungsziele ermöglichen würden. Die Zeit für die Abnahme oder Prüfung einer abgeschlossenen Transportleistung müsse bereits in den 30 Tagen enthalten sein und dürfe den Zahlungstermin nicht weiter nach hinten verschieben.

„Liquidität ist kein Verwaltungsdetail“

Die IRU stellt einen direkten Zusammenhang zwischen pünktlichen Zahlungen und der Investitionsfähigkeit von Transportunternehmen her.

Liquidität ist für ein Transportunternehmen kein Verwaltungsdetail. Sie entscheidet unter anderem darüber, ob ein Betrieb in neue Technologien und Innovationen investieren kann – und ob er die Fahrer und Beschäftigten finanziert, die für die Erbringung seiner Leistungen erforderlich sind.

Das sagt Raluca Marian, EU-Direktorin der IRU.

Besonders gefährdet sieht die Organisation kleine und mittlere Unternehmen sowie Kleinstbetriebe. Sie verfügen meist über geringere finanzielle Rücklagen und können Zahlungsbedingungen gegenüber großen Kunden weniger gut verhandeln.

Nach den von der IRU zitierten Zahlen der Europäischen Kommission geben 60 Prozent der Unternehmen an, dass verspätete Zahlungen sie an Investitionen in innovative Lösungen hindern.

Im Straßentransport fällt dieses Problem besonders ins Gewicht. Kraftstoff, Löhne, Maut, Leasingraten und Versicherungen werden regelmäßig fällig – unabhängig davon, wann der Auftraggeber die Rechnung begleicht. Die laufenden Kosten entstehen also weiter, während die Unternehmen auf den Zahlungseingang warten.

EU-Reform zu Zahlungen steckt fest

Die Forderung der IRU steht im Zusammenhang mit einer EU-weiten Debatte, die seit mehreren Jahren andauert. Obwohl eine maximale Zahlungsfrist von 30 Tagen diskutiert wird, gibt es noch keine endgültige Einigung.

Im September 2023 legte die Europäische Kommission einen Entwurf gegen Zahlungsverzug vor. Für Geschäfte zwischen Unternehmen war darin eine einheitliche Höchstfrist von 30 Tagen vorgesehen.

Das Europäische Parlament verabschiedete seine Position im April 2024. Es befürwortete jedoch, vertraglich vereinbarte Zahlungsfristen von bis zu 60 Tagen zuzulassen, sofern dies ausdrücklich im Vertrag festgehalten wird.

Seitdem ist das Verfahren nicht weitergekommen. Die Gespräche im Rat der Europäischen Union stocken. Die Mitgliedstaaten konnten sich unter anderem noch nicht auf eine verbindliche Obergrenze von 30 Tagen und die konkrete Ausgestaltung der neuen Vorschriften einigen.

Die IRU verlangt nun eine strengere Regelung als die vom Parlament unterstützte: Für Leistungen im Straßentransport soll eine ausnahmslose Zahlungsfrist von 30 Tagen gelten.

Spaniens Tiefstwert von 52 Tagen liegt noch über dem IRU-Ziel

Spanien zeigt, wie weit die Praxis noch von der Forderung der IRU entfernt ist. Zwar haben sich die Wartezeiten dort in den vergangenen Jahren deutlich verkürzt. Im August 2026 warteten Transportunternehmen laut dem Beobachtungsdienst, den Fenadismer und die Fundación Quijote para el Transporte betreiben, dennoch durchschnittlich 52 Tage auf ihr Geld.

Im Jahr 2021 hatte der Durchschnitt noch bei 83 Tagen gelegen. Spanien ahndet im Straßengüterverkehr außerdem bereits seit mehreren Jahren mit Verwaltungsstrafen, wenn die maximale Zahlungsfrist von 60 Tagen überschritten wird.

Trotz der Verbesserung zahlten Verlader und Vermittler im August 2026 in 38 Prozent der Fälle weiterhin verspätet. Selbst der spanische Tiefstwert von durchschnittlich 52 Tagen liegt damit deutlich über der von der IRU vorgeschlagenen europäischen Obergrenze.

Flottenwende braucht Investitionsmittel

Die IRU verbindet ihre Forderung nach kurzen Zahlungsfristen mit einer separaten Position zum Ausbau der Ladeinfrastruktur. Nach Angaben der Organisation müssen Transportunternehmen bereits hohe Investitionen stemmen – in emissionsfreie Fahrzeuge, Ladepunkte, digitale Technologien und betriebliche Anpassungen an neue gesetzliche Vorgaben.

Öffentliche Fördermittel können solche Projekte unterstützen, erklärt die IRU. Sie ersetzen jedoch nicht die eigenen finanziellen Mittel der Unternehmen.

Transportunternehmen brauchen eigenes Kapital für Investitionen. Finanziell gesund ist ein Betrieb dann, wenn er für bereits erbrachte Leistungen pünktlich bezahlt wird.

So fasst Raluca Marian die Position der IRU zusammen.

Die von der IRU geforderte 30-Tage-Frist bleibt vorerst eine Branchenforderung. Die EU-Vorschriften, die Zahlungsbedingungen vereinheitlichen und Verzögerungen verringern sollen, sind weiterhin nicht verabschiedet.

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