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Köln: Fahrverbot für Lkw an einigen Karnevalstagen

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Köln wird in diesem Jahr an Weiberfastnacht, 8. Februar 2018, sowie an den beiden Tagen mit großen Karnevalsumzügen, also Sonntag, 11. Februar, und Rosenmontag, 12. Februar 2018, für die Innenstadt ein Fahrverbot für Lastkraftwagen verhängen. Der Grund dafür ist die Angst vor einem Terroranschlag während der Karnevalstage.


Eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Polizei und Stadt Köln hat dies – wie schon im vergangenen Jahr – aufgrund der tragischen Ereignisse in Nizza und Berlin im Jahr 2016 festgelegt, um die Sicherheit der Besucher und Zugteilnehmer zu erhöhen.


Das Lkw-Verbot gilt in der rot markierten Zone. Foto: Stadt Köln

Das Fahrverbot gilt für Lastkraftwagen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen und ist gültig am Donnerstag, 8. Februar 2018, von 0 bis 24 Uhr sowie von Sonntag, 11. Februar 2018, 0 Uhr, durchgehend bis Rosenmontag, 12. Februar 2018, 24 Uhr.

Ausnahmegenehmigungen von diesem Fahrverbot können beim Amt für öffentliche Ordnung beantragt werden.

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