Eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Polizei und Stadt Köln hat dies – wie schon im vergangenen Jahr – aufgrund der tragischen Ereignisse in Nizza und Berlin im Jahr 2016 festgelegt, um die Sicherheit der Besucher und Zugteilnehmer zu erhöhen.
Das Lkw-Verbot gilt in der rot markierten Zone. Foto: Stadt Köln
Das Fahrverbot gilt für Lastkraftwagen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen und ist gültig am Donnerstag, 8. Februar 2018, von 0 bis 24 Uhr sowie von Sonntag, 11. Februar 2018, 0 Uhr, durchgehend bis Rosenmontag, 12. Februar 2018, 24 Uhr.
Ausnahmegenehmigungen von diesem Fahrverbot können beim Amt für öffentliche Ordnung beantragt werden.