Den Polizeibeamten aus Stockholm fiel ein Fahrzeug mit einer überraschend großer Ladung auf. Der Inhalt ragte in alle Richtungen, so dass die Beamten gezwungen waren den “einfallsreichen” Fahrer zur Kontrolle anzuhalten.
Das Fahrzeug wurde Anfang der Woche angehalten, weil die Beleuchtung durch die Bordwand verdeckt war. Außerdem gab es keine Kennzeichnung der überstehenden Ladung. Als ob das nicht schon genug wäre, war die Ladung selbst nicht nur zu lang, sondern auch zu breit. Nach der Messung stellte sich heraus, dass das Fahrzeug 1,5 Fahrspuren belegte – es war 3,10 m breit. Solche Dimensionen erfordern eine Beleuchtung und eine entsprechende Beschilderung, die ebenfalls fehlte. Die Polizeibeamten hinderten den Fahrer des Wagens an der Weiterfahrt und verhängten ein Bußgeld (der Betrag wurde nicht genannt).
Auffällig verbogener Sattelzug
Im Rahmen der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten fest, dass sich der tiefste Punkt des Aufliegers nur wenige Zentimeter über dem Boden befand und der Rahmen unterhalb der mittig transportierten Ladung (Maschine) massive Deformierungen aufwies. Für die weitere Begutachtung wurde deshalb ein Sachverständiger hinzugezogen. Die transportierte Maschine musste mittels eines angeforderten Krans abgeladen werden. Die weiteren Ermittlungen dauern an, teilt die Polizeiinspektion Göttingen mit.
Ladungssicherung Fehlanzeige – „Hochstapler“ auf Rädern
Bei einer Kontrolle ende März an der A8 in Sindelfingen stellte sich heraus, dass ein Auflieger mit 4,15 m tatsächlich 15 cm Überhöhe hatte. Der Grund für die Überhöhe stand kurz darauf auch fest: Nach Öffnen der Plane fanden sich auf der Ladefläche sechs PKW auf zwei Ebenen, die nur durch Klemmbalken getrennt waren. Die gänzlich ungeeignete Konstruktion wurde zusätzlich belastet, da die oberen Fahrzeuge mit stark beschädigten Zurrgurten nach unten abgespannt waren. Die Hecktüren des Sattelaufliegers waren durch den Druck der Ladung bereits verformt, teilt das Polizeipräsidium Ludwigsburg mit. Die Beamten untersagten dem 31-jährigen die Weiterfahrt, bis die Autos auf ein geeignetes Transportfahrzeug umgeladen waren. Die Polizei leitet nicht nur eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Ladungssicherungsvorschriften ein, aber ein Einziehungsverfahren, das knapp 3.000 Euro betragen wird.
Auch auf Facebook sieht man täglich lebensgefährliche Ladungen. Auf den ersten Blick lustig aber was würde sein wenn….die Fahrräder während der Fahrt sich lösen!
Polizei in Nürnberg-Ost hat einen ins Ausland fahrenden Kastenwagen mit einem deutschen Ausfuhrkennzeichen aus dem Verkehr gezogen. Bei der Kontrolle haben sie einen ungewöhnlichen “Fahrzeugtransport” entdeckt. Drinnen befand sich….ein Smart.
Ein bereits seit langem verbreitetes Bild im Netz…
Foto: Polizeipräsidium Ludwigsburg / Nach unten abgespannte Fahrzeuge sorgten für zusätzliche Belastung