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LkSG: Erste Kontrollergebnisse und Beschwerden – BAFA legt Rechenschaftsbericht vor

Seit Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) kontrolliert BAFA, ob die betroffenen Unternehmen die gesetzlichen Sorgfaltspflichten angemessen erfüllen und stellt erste Ergebnisse in einem Rechenschaftsbericht vor. Die Proteste der LKW-Fahrer in Gräfenhausen haben die Aufsichtsbehörde zu strengeren Kontrolle des Transportsektors veranlasst.

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Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Ab dem 1. Januar 2024 müssen auch Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten die Vorgaben des LkSG erfüllen. Bislang lag die Schwelle bei 3.000 Beschäftigten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Ergebnisse ihrer Kontrollen im vergangenen Jahr zum ersten Mal in einem Rechenschaftsbericht vorgestellt.

Aus dem Bericht geht hervor, dass die kontrollierten Unternehmen im Jahr 2023 mit über 3000 Beschäftigten im Allgemeinen gut auf die Regelung vorbereitet waren und bei den Kontrollen weitgehend kooperierten.

Als ein Ergebnis der abgeschlossenen Prüfungen aus 2023 kann eindeutig festgehalten werden, dass die meisten Unternehmen gut oder sehr gut auf die Umsetzung dieser Sorgfaltspflichten nach dem LkSG vorbereitet waren und sich bereits über einen längeren Zeitraum intensiv mit dem Thema beschäftigt hatten. Dabei ist die gezeigte Kooperationsbereitschaft seitens der jeweiligen Unternehmen während der laufenden Prüfung als besonders positiv hervorzuheben. Sie zeichnete sich vor allem durch offene Kommunikation und bereitwillige Dokumentation aus”, resümiert das Amt.

Im gesamten Kalenderjahr 2023 führte das BAFA 492 Prüfungen durch, davon 86 anlassbezogene Prüfungen; 180 dieser Verfahren waren dem Bericht zufolge bis zum Jahresende abgeschlossen.

Kontrolliert wurden elf Fokusbranchen darunter die Logistik- und Transportbranche. Die Behörde nennt den Transportsektor als „signifikantes Beispiel“ und wurde im Zusammenhang mit wiederholten Streiks von LKW-Fahrern in Gräfenhausen tätig, die ausstehende Löhne ihres polnischen Arbeitgebers einforderten.

Dazu führte das BAFA Sachverhaltsermittlungen am Streikort und bei einzelnen LkSGpflichtigen Unternehmen durch, zu denen Hinweise vorlagen, dass das polnische Transportunternehmen Teil ihrer Lieferketten sein könnte. Hierbei wurden Unterlagen gesichert und betroffene Fahrer auf freiwilliger Basis befragt.

Im Oktober 2023 hat das BAFA in der neuen Außenstelle im sächsischen Borna eine Transportkonferenz mit Beteiligung der Stakeholder dieser Branche durchgeführt. Daraus ergab sich die Idee eine Handreichung des BAFA für die spezifische Situation der Transportbranche zu entwickeln. Die Veröffentlichung dieser ist Eigenangaben zufolge für die zweite Jahreshälfte 2024 geplant.

Der Rechenschaftsbericht 2023 nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist auf der Webseite der Aufsichtsbehörde abrufbar.

Beschwerden wegen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Seit Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sind beim BAFA insgesamt 206 Beschwerden eingegangen teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke mit. Wie die Regierung weiter mitteilt, hätten sich aus den Beschwerden 224 einzelne Vorgänge ergeben. Insgesamt 183 Vorgänge hätten aber keinen Bezug zum LkSG oder hätten sich nicht auf LkSG-pflichtige Unternehmen bezogen.

Dem BAFA würden aktuell insgesamt 680 Berichte von Unternehmen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen. Einige der berichtenden Unternehmen würden aber nicht der Berichtspflicht nach dem Gesetz unterliegen.

Die darin benannten Unternehmen sind in unterschiedlichen Sektoren tätig heißt es weiter in der Antwort, “es werden Sachverhalte sowohl aus dem Inland wie auch dem Ausland angezeigt”.

Im Kalenderjahr 2023 gab es dem Rechenschaftsbericht zufolge 40 Beschwerden, von diesen betrafen 20 Vorgänge Unternehmen, die nicht LkSG-pflichtig waren bzw. Sachverhalte, die keinen Bezug zu einem durch das LkSG-geschützten Rechtsgut aufwiesen.

Auf die Frage, ob die Bundesregierung zukünftig Fristen für die Unternehmen zur Rückmeldung an das BAFA einzusetzen plane und wie die Regierung im Zuge der Umsetzung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verhindern will, dass das LkSG abgeschwächt wird, indem z. B. die Anzahl der erfassten Unternehmen reduziert wird, heißt es wie folgt:

Wie in der vom Bundeskabinett am 17. Juli 2024 beschlossenen Wachstumsinitiative vorgesehen, gilt es, bei der Umsetzung von Sorgfalts- und Berichtspflichten unverhältnismäßige Belastungen der Unternehmen zu vermeiden und die CSDDD noch in dieser Legislaturperiode 1:1 durch Änderung des LkSG so bürokratiearm wie möglich umzusetzen. Damit werden noch in dieser Legislaturperiode nur noch rund ein Drittel und damit weniger als 1 000 Unternehmen der bisher unter das LkSG fallenden Unternehmen direkt erfasst. Zur konkreten Ausgestaltung wird derzeit unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ein Entwurf erarbeitet”.

Aufgaben des BAFA beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das BAFA ist für die Kontrolle und Durchsetzung des Gesetzes zuständig. Es kontrolliert, ob die betroffenen Unternehmen die gesetzlichen Sorgfaltspflichten angemessen erfüllen.

Zu den konkreten Aufgaben gehören dabei:

  • zu überprüfen, ob Unternehmen ihrer Berichtspflicht nachkommen
  • die Durchführung von Kontrollen
  • Verstöße festzustellen, zu beseitigen und zu verhindern
  • die Verhängung von Zwangs- und Bußgeldern

Ferner unterstützt das BAFA die Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten und stellt dafür ein umfangreiches Informationsangebot zur Verfügung.

Unterstützungsangebote zur Umsetzung

Um die Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten zu unterstützen, bietet das BAFA diverse Unterstützungsangebote:

  • Handreichungen zu den Themen: Risikoanalyse, Beschwerdeverfahren, Angemessenheit Zusammenarbeit in der Lieferkette, Kredit-und Versicherungswirtschaft,
  • FAQ-Katalog: Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Lieferkettengesetz (Stand: 24. Juli 2023),
  • Branchendialoge sind ein Unterstützungsangebot der Bundesregierung für Unternehmen in Branchen mit besonderen menschenrechtlichen Herausforderungen.

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