TransInfo

Fot. stux/Pixabay

LKW-Beleuchtung: Was ist erlaubt ?

Viele LKW-Fahrer montieren gerne grelle Displays an die Windschutzscheibe oder bunte LED-Leuchtbänder an den Innenspiegel. In der Weihnachtszeit ist auch nicht selten blinkende Weihnachstdeko in einigen Autos zu sehen. Doch was ist an LKW-Beleuchtung erlaubt?

Lesezeit 1 Min.

Grelle Displays, Namensschilder, Firmenlogos, beleuchtete Reklamefiguren an der Windschutzscheibe, am Innenspiegel baumelnde LED-Leuchtbänder oder blinkende Christbäume und Lichterketten sind im Rahmen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung aus Gründen der Verkehrssicherheit verboten. Das Verbot betrifft auch Unterbodenleuchten oder angestrahlte Radkästen und beleuchtete Scheibenwaschdüsen, warnt der TÜV.

Auch die EU-Richtlinie ECE R48 regelt den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen. Gemäß dieser darf das ausgestrahlte Licht den Fahrzeugführer nicht über die Einrichtungen für indirekte Sicht und/oder andere Flächen des Fahrzeugs (z. B. die Heckscheibe) stören.

Wie der TÜV darauf hinweist, bezieht sich das Verbot im Rahmen der EU-Richtlinie ECE R48 als auch der der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung auch auf Innenleuchten mit Außenwirkung. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Lichtquelle direkt zu sehen ist oder es sich um eine indirekte Projektion handelt.

Foto: stux/Pixabay

Tags