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LKW-Fahrer ohne Arbeitserlaubnis, Haft und Landesverweisung – Zollkontrollen zeigen Wirkung

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Die Schwarzarbeitskontrollen in Transport- und Logistikbranche kontrollierte insbesondere die Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten. Auch illegale Beschäftigung von Ausländern und Scheinselbstständigkeit sei ein Thema in der Branche berichtet der Zoll.

Vorherige Woche überprüfte bundesweit die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls in einer Schwerpunktprüfung die Beschäftigungsverhältnisse im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe. Unter anderem die Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz in Höhe von 9,60 Euro pro Stunde, der seit 1. Juli 2021 gilt.

Wir haben es in dieser Branche mit einem breiten Spektrum möglicher Rechtsverstöße zu tun. Solche bundesweiten Schwerpunktkontrollen dienen dazu, diese aufzudecken und so dazu beizutragen, dass ein fairer Wettbewerb stattfindet”, so Michael Bender, der Pressesprecher des Hauptzollamts Gießen.

Vorläufige Festnahme und Landesverweisung

Auf der A5 endete die Fahrt eines 46-jährigen Russen mit seiner vorläufigen Festnahme. Er hatte einen vorläufigen Aufenthaltstitel für Spanien, aber keine Arbeitserlaubnis für Deutschland und arbeitete seit einem knappen Jahr für eine deutsche Firma in NRW. Ein weiterer Fahrer aus der Türkei besaß zwar ein Visum für Polen, das wiederum berechtigte ihn nicht zur Arbeit in Deutschland.

In beiden Fällen wurden wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts die Ausländerbehörden eingeschaltet. Beide Trucker müssen mit einer Ausweisung rechnen.

Unterstützung vom Bundesamt für Güterverkehr

Der Pressemeldung vom 20.07 des Zolls können wir entnehmen, dass die Hälfte der durchgeführten Kontrollen Verstöße gegen die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen aufweisen.

Die von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg im Landkreis Regensburg durchgeführte Schwerpunktprüfung wurde durch Bedienstete der dortigen Verkehrspolizeiinspektion und des Gewerbeaufsichtsamts sowie des Bundesamts für Güterverkehr unterstützt. Dabei wurden Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten sowie bei der Ladungssicherung festgestellt.

Foto: Zoll

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