Slowakei
An Feiertagen gilt in der Slowakei von 0:00 bis 22:00 Uhr auf Autobahnen, Schnellstraßen und auf gekennzeichneten Streckenabschnitten der Straßen sog. 1. Klasse eine Einschränkung für den LKW-Verkehr. Dazu gehören Fahrzeuge über 7,5 Tonnen und Lkw über 3,5 Tonnen mit Anhängern oder Sattelanhängern.
Die Slowaken feiern im September zwei Feiertage:
1. September (heute) – Tag der Verfassung der Slowakischen Republik,
15. September (Mittwoch) – Feiertag der Muttergottes von den Sieben Schmerzen, Patronin der Slowakei.
Bulgarien
Im Zusammenhang mit dem Feiertag am 6. September (Tag der Wiedervereinigung Bulgariens) hat die bulgarische Straßeninfrastrukturbehörde zusätzliche Fahrverbote für LKWs mit hzG > 12 t eingeführt:
- 3. September (Freitag) auf den folgenden Straßenabschnitten:
– Autobahn Trakia, Abschnitt Sofia – Plovdiv ( Autobahnkreuz Plovdiv Nord, km 126 + 281), Richtung Plovdiv, von 18.00 bis 21.00 Uhr,
– Autobahn Hemus, Abschnitt Sofia (km 0+000) – Abzweigung zum Kreisverkehr mit der Straße I-4 (km 87+800), Richtung Varna, von 18.00 bis 21.00 Uhr
– Straße I-1, Abschnitt Blagoevgrad – Kresna in beiden Richtungen von 18.00 bis 21.00 Uhr.
- 6. und 12. September auf den folgenden Straßenabschnitten:
– Autobahn Trakia, Abschnitt Plovdiv (Autobahnkreuz Plovdiv Nord, km 126 + 281) – Sofia, in Richtung Sofia, von 16 Uhr bis 20 Uhr,
– Autobahn Hemus, Abschnitt Kreisverkehr mit Straße I-4 (km 87 + 800) – Sofia, Richtung Sofia, von 16.00 bis 20.00 Uhr
– I-1 Straße, Abschnitt Blagoevgrad – Kresna in beiden Richtungen von 16.00 bis 20.00 Uhr.
Die oben genannten Verbote gelten nicht für Fahrzeuge, die verderbliche Lebensmittel und temperaturgeführte Güter, lebende Tiere und gefährliche Güter (ADR) befördern.
Tschechien
In Tschechien gelten Fahrverbote für LKW und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen. Einschränkungen gelten auf Autobahnen, Schnellstraßen und und auf gekennzeichneten Streckenabschnitten der Straßen sog. 1. Klasse an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 22 Uhr.
Am 28. September feiert Tschechien den Tag der tschechischen Staatlichkeit, weshalb an diesem Tag ein Fahrverbot für Lastkraftwagen gilt.