Polen
Für Fahrzeuge und LKW-Lastzüge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 Tonnen gelten in Polen Ferienfahrverbote. Diese gelten:
- freitags von 18.00 bis 22.00 Uhr
- samstags von 8 Uhr bis 14 Uhr
- sonntags von 8 Uhr bis 22 Uhr.
Das LKW-Fahrverbot gilt ab dem Schuljahresende, d.h. in diesem Jahr vom 21. Juni bis zum letzten Sonntag vor Schulbeginn (d.h. bis zum 1. September 2024).
Österreich – Tirol
In Tirol haben die Bezirke Innsbruck, Innsbruck Land, Kufstein, Imst und Reutte Autobahnausfahrtsverbote für den Transitverkehr eingeführt, um einen massiven Ausweichverkehr bei Staus auf den Hauptrouten zu verhindern.
In Tirol sind folgende Fahrverbote in Kraft:
- Bezirk Innsbruck – an allen Samstagen, Sonntagen und Feiertagen vom 9. Mai dieses Jahres bis zum 13. Oktober dieses Jahres, sowie am Donnerstag, den 3. Oktober dieses Jahres,
- Stadt Innsbruck – an allen Samstagen, Sonntagen und Feiertagen vom 9. Mai dieses Jahres bis zum 13. Oktober dieses Jahres.
- Bezirk Imst – an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen vom 6. Juli dieses Jahres bis zum 8. September sowie am 3., 5. und 6. Oktober dieses Jahres,
- Bezirk Reutte – an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen vom 6. Juli bis 8. September und am 3., 5. und 6. Oktober,
- Bezirk Kufstein – vom 6. Juli bis 8. September dieses Jahres an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen.
Die Fahrverbote gelten für alle Fahrzeuge, die das untergeordnete Straßennetz als Ausweichstrecke nutzen. Ziel-, Quell- und Ortsverkehr sind davon ausgenommen.
Tschechische Republik
In der Tschechischen Republik gelten vom 1. Juli bis 31. August Sommerfahrverbote für LKWs und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t. Sie gelten für Autobahnen, Schnellstraßen und Straßen erster Klasse an:
- freitags von 17.00 bis 21.00 Uhr,
- samstags von 7 Uhr bis 13 Uhr,
- sonntags und an anderen Sommerfeiertagen von 13.00 bis 22.00 Uhr.
Frankreich
Die Fahrverbote in Frankreich gelten für Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen über 7,5 Tonnen (ausgenommen Sonderfahrzeuge und landwirtschaftliche Fahrzeuge). Die diesjährigen Sommerfahrverbote gelten an den folgenden Samstagen von 7 Uhr bis 19 Uhr:
- 6., 20. und 27. Juli sowie 3., 10., 17. und 24. August 2024.
Deutschland
Vom 1. Juli bis 31. August dürfen Lastkraftwagen samstags zwischen 7 und 20 Uhr auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen in Deutschland nicht fahren. Von den Beschränkungen betroffen sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen und Lastkraftwagen mit Anhängern für den gewerblichen Gütertransport.
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Slowakei
Vom 1. Juli bis 31. August gelten samstags von 7 bis 19 Uhr Beschränkungen für den Verkehr für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen.
Ungarn
Im Juni 2024 wird der LKW-Verkehr mit mehr als 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht samstags von 22.00 bis 24.00 Uhr und sonntags von 0.00 bis 22.00 Uhr eingeschränkt.
An den Juni-Wochenenden gilt die Beschränkung sowohl für inländische als auch für LKW mit ausländischem Kennzeichen. Während der Lkw-Pause ist es nicht möglich, von der Staatsgrenze zum Standort zu fahren, da diese Ausnahme nur im Juli und August jedes Jahr gilt”, betont die ungarische Transportorganisation MKFE.
Im Juli und August gelten in Ungarn an folgenden Tagen Beschränkungen für den Verkehr von Fahrzeugen mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen:
- von 15 Uhr an Samstagen bis 22 Uhr an Sonntagen,
- ab 22 Uhr am Vorabend eines Feiertags bis 22 Uhr am Tag des Feiertags.
Die ungarischen Fahrverbote gelten für die folgenden Strecken:
– Autobahn M7,
– Nationalstraße 2, Budapest-Parassapult,
– Fernstraße 2A,
– Nationalstraße 6, Dunaujvaros-Budapest,
– Nationalstraße Nr. 7,
– Nationalstraße Nr. 10, Dorog-Budapest,
– Nationalstraße Nr. 11, Esztergom-Budapest,
– Nationalstraße Nr. 12,
– Nationalstraße Nr. 1201,
– die Nationalstraße Nr. 51 von der Kreuzung mit der Nationalstraße Nr. 510 bis Dömsöd,
– die Nationalstraße Nr. 71,
– die Nationalstraße Nr. 76 zwischen der Kreuzung der Nationalstraße Nr. 71 und der Straße Nr. 7 sowie zwischen Zalaapati und der Nationalstraße Nr. 71,
– die Nationalstraße Nr. 55, Alsonyek-Baja,
– die Nationalstraße Nr. 82 von der Nationalstraße Nr. 8 nach Veszpremvarsana,
– die Nationalstraße Nr. 84 von Sümeg bis zur Nationalstraße Nr. 71,
– Nationalstraße Nr. 33, Dormand-Debrecen,
– Nationalstraße Nr. 86, Janossomorja-Nemesböd und Körmend-Zalabaksa,
– Nationalstraße Nr. 37, Miskolc-Satoraljaujhely von der Kreuzung mit der Nationalstraße Nr. 38 bis zur Kreuzung mit der Nationalstraße Nr. 37 nach Rakamaz.
Italien
Im Sommer gibt es in Italien neben den Sonntagsfahrverboten von 7.00 bis 22.00 Uhr auch samstags und freitags Einschränkungen.
Der Verkehr von Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen auf Italiens Straßen wird wie folgt verboten sein:
- 6. Juli (Samstag) von 8.00 bis 16.00 Uhr,
- 13. Juli (Samstag) von 8.00 bis 16.00 Uhr
- 20. Juli (Samstag) von 8.00 bis 16.00 Uhr,
- 26. Juli (Freitag) von 16.00 bis 22.00 Uhr
- 27. Juli (Samstag) von 8.00 bis 16.00 Uhr,
- 2. August (Freitag) von 16.00 bis 22.00 Uhr
- 3. August (Samstag) von 8 bis 22 Uhr
- 9. August (Freitag) von 16.00 bis 22.00 Uhr
- 10. August (Samstag) von 8.00 bis 22.00 Uhr
- 15. August (Donnerstag) von 7.00 bis 22.00 Uhr
- 17. August (Samstag) von 8.00 bis 16.00 Uhr
- 24. August (Samstag) von 8.00 bis 16.00 Uhr
- 31. August (Samstag) von 8.00 bis 16.00 Uhr.