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LKW-Kartell – Änderungen in Bezug auf die Schadensersatzklagen

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Unternehmen, die vom europäischen LKW-Kartell betroffen sind, können im Land klagen, in dem sie ihren Firmensitz haben. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt entschieden.

Es sind mittlerweile fünf Jahre seit den Feststellungen der EU-Kommission zum Lkw-Kartell vergangen. Seither haben sich mehrere tausende Unternehmen in Europa einer großen Sammelklagen gegen die Lkw-Hersteller angeschlossen.

Firmen fordern Schadensersatz für kartellbedingte Preisaufschläge von MAN, Daimler, Scania, Iveco, DAF und Volvo/Renault. Nun darf man das am Ort des Kaufs oder am Ort des Firmensitzes tun.

Da nach der Auffassung des EuGH ist für Klagen gegen das Lkw-Kartell entweder das Gericht zuständig, in dessen Bezirk das geschädigte Unternehmen die Fahrzeuge gekauft hat. Falls das Unternehmen Fahrzeuge an verschiedenen Orten erworben hat, ist das Gericht zuständig in dessen Bezirk sich der Sitz des geschädigten Unternehmens befindet.

Zudem biete eine Klage im Heimatland alle Garantien für die sachgerechte Gestaltung eines eventuellen Prozesses.

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