TransInfo

Foto: flickr.com

LKW-Kartell:Verfahren zur Ermittlung der Schadenshöhe eingeleitet

Das Landgericht München hat letzte Woche entschieden, dass Gutachter prüfen sollen, ob die Schadensersatzansprüche unter anderem der Deutschen Bahn in Höhe von insgesamt fast 500 Millionen Euro gegen die Nutzfahrzeughersteller berechtigt sind. Damit geht das Verfahren in eine entscheidende Phase.

Lesezeit 2 Min.

Die DB Competition Claims GmbH, bei der die Schadensersatzansprüche der DB und weiterer Unternehmen wie den größten deutschen und österreichischen Verkehrsflughäfen gebündelt wurden, hat Ende 2017 Klage gegen die LKW-Hersteller erhoben. Sie macht Schäden in Höhe von mehr als 500 Millionen Euro einschließlich Zinsen geltend. Allein die DB hat im Kartellzeitraum Tausende LKW beschafft.

Nach der  Entscheidung des Landgerichts München erwartet die DB die Aufnahme von Vergleichsgesprächen und die zügige Schadensregulierung durch die beklagten LKW-Hersteller.

Nach jahrelanger Verzögerung rückt jetzt der Kern des Verfahrens in den Fokus, nämlich die durch das Kartell verursachten massiven Schäden,begrüßte DB-Rechtsvorstand Martin Seiler die Entscheidung.

Zugleich forderte er die LKW-Hersteller auf, auf ein langwieriges und kostspieliges Gerichtsverfahren zur Schadensquantifizierung zu verzichten und Gespräche für einen außergerichtlichen Vergleich aufzunehmen.

Wir erwarten, dass hier Verantwortung übernommen wird, so Seiler.

Bisher hatten die LKW-Hersteller entsprechende Gesprächsangebote der Klägerin ausgeschlagen, obwohl sie in Vergabeverfahren ihre Bereitschaft zur Schadenswiedergutmachung erklärt hatten.

Hintergrund: Die EU-Kommission hatte 2016 und 2017 festgestellt, dass alle großen europäischen Nutzfahrzeug-Hersteller über 14 Jahre hinweg verbotene Absprachen getroffen hatten, unter anderem über ihre Listenpreise und die verspätete Einführung von Technologien zur Senkung von Emissionen.  Spediteure und Transportunternehmer waren damit gezwungen erhebliche Preisaufschläge zu akzeptieren. Nach Berechnungen der  Europäischer Ladungs-Verbund Internationaler Spediteure AG (ELVIS) waren die Kaufpreise  teilweise um mehr als 10.000 Euro überteuert. Die Europäische Kommission hat gegen die Mitglieder des Kartells Geldbußen von insgesamt fast vier Milliarden Euro verhängt.

 

Tags