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Lkw-Nachtfahrverbot am Brenner. Bald keine Ausnahmen mehr für Euro-6-Fahrzeuge

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Das nächtliche Fahrverbot auf der Tiroler Autobahn A12 (Inntalautobahn) lässt einige Ausnahmen zu. Diese Ausnahmeregelungen treten jedoch zum Ende dieses Jahres auβer Kraft.

Das Nachtfahrverbot auf der A12 am Brenner gilt in beide Richtungen zwischen Kilometer 6 (bei Langkampfen) und Kilometer 90 (Zirl). Es umfasst Lastkraftwagen und Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t sowie Lastkraftwagen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhängern, wenn die Gesamtmasse beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt.

Je nach Jahreszeit dürfen diese Fahrzeuge die Strecke zu folgenden Zeiten nicht befahren:

– von Mai bis Oktober werktags von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr,

– von November bis April werktags von 20.00 Uhr bis 5.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr.

In Übereinstimmung mit den örtlichen Vorschriften (LGBl. 64/2010, geändert durch LGBl. 62/2016) sind bestimmte Ausnahmen vorgesehen. Ausgenommen von dem Verbot sind schwere Nutzfahrzeuge, die die Euro-6-Emissionsnorm erfüllen (vorausgesetzt, die Zugehörigkeit zu dieser Euroklasse wird durch die entsprechende Kennzeichnung des Fahrzeugs gemäß der IG-L-Verordnung über die Kennzeichnung von Emissionsklassen bestätigt). Diese Ausnahme läuft jedoch am 31. Dezember 2020 aus.

Ab Anfang 2021 werden nur noch folgende Transporte von den nächtlichen Verkehrsbeschränkungen ausgenommen sein:

– Transporte, bei denen verderbliche Lebensmittel mit einer Haltbarkeit von nur wenigen Tagen und zyklische Druckerzeugnisse (Zeitungen und Zeitschriften) überwiegen,

– Transporte, die für eine dringende medizinische Versorgung notwendig sind,

– Transport von lebenden Tieren,

– Transporte im Zusammenhang mit dem Bau und Wiederaufbau der Straßeninfrastruktur auf den Autobahnen A12 und A13, dem Ausbau der Eisenbahninfrastruktur auf der Strecke München-Verona oder dem Bau des Eisenbahntunnels Brennerbasistunnel,

– Abschleppen von Fahrzeugen und Pannenhilfe,

– Transport zwecks Verladen oder Umladen auf Bahntransport zu oder von den Bahnhöfen in Hall und Wörgl, wenn eine solche Beförderung durch ein entsprechendes Dokument nachgewiesen werden kann.

Verbote für Umweltverschmutzer

Es sei daran erinnert, dass auf demselben Abschnitt der Tiroler Autobahn (A12 zwischen Langkampfen und Zirl in beiden Richtungen) Verkehrsverbote für Lastkraftwagen über 7,5 t für die niedrigsten Emissionsklassen gelten. Damit sind Lkw mit der Euronorm 0, 1, 2, 3 und 4 und ab dem 1. Januar 2021 auch diejenigen mit der Euronorm 5 gemeint.

Ausgenommen hiervon sind Fahrten im Rahmen des kombinierten Verkehrs zum Zwecke der Bahnverladung (entsprechende Belege sind erforderlich):

– zum Bahnterminal Hall (die Zufahrt ist nur in Richtung Osten und die Abfahrt in Richtung Westen möglich),

– zum Eisenbahnterminal Wörgl (die Zufahrt ist nur in Richtung Westen und die Abfahrt in Richtung Osten möglich).

Foto: Wikiemdia/Vladimir Menkov CC SA 3.0

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