Der niederländische Branchenverband TLN berichtet von weit fortgeschrittenen Plänen, die Anforderungen an den seitlichen Unterfahrschutz zu verschärfen. Eine *Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für allgemeine Fahrzeugsicherheit (GSRG) will die Mindesthöhe von derzeit 550 mm auf 450 mm senken. Der Vorschlag stammt aus Japan, wo diese Regelung seit Jahren gilt, und soll im Rahmen einer internationalen Harmonisierung in die UNECE-Regelung 73 aufgenommen werden.
Zusätzlich soll künftig auch bei ausziehbaren Anhängern der verlängerte Bereich verpflichtend mit einem seitlichen Unterfahrschutz versehen werden. Dieser Vorschlag geht ursprünglich auf eine Initiative aus England zurück. Beide Maßnahmen sollen die Verkehrssicherheit erhöhen.
Kritik und praktische Herausforderungen
Trotz der Sicherheitsziele gibt es erhebliche Bedenken aus der Transportbranche und Industrie. Kritisiert wird vor allem, dass der geringere Abstand zum Boden das Risiko von Beschädigungen bei bestimmten Einsätzen erhöht – etwa beim Be- und Entladen von Fähren, im intermodalen Verkehr beim Verladen auf Züge oder beim Rampenbetrieb.
Auch die Kosten und das zusätzliche Gewicht werden als problematisch angesehen. Zudem zweifeln manche Experten an, ob der Sicherheitsgewinn den Mehraufwand rechtfertigt.
Ausnahmen und Zeitplan
Nach Konsultationen wurden Ausnahmen beschlossen. Die Verschärfungen gelten nicht für:
- LKW mit Radstand über 6.500 mm
- Geländefahrzeuge
Für Anhänger und Deichselanhänger bleiben die Vorschläge nahezu unverändert.
Zeitplan:
- Ab 1. September 2027: Pflicht für neue Typgenehmigungen von ausziehbaren Anhängern.
- Ab 1. September 2028: Pflicht für alle neu zugelassenen ausziehbaren Anhänger.
- Ab 1. September 2034: neue Mindesthöhe für den seitlichen Unterfahrschutz bei allen neu zugelassenen LKW.
Bestehende Fahrzeuge sind von den Änderungen nicht betroffen.
Vorgaben in Deutschland seit 2021
Seit dem 1. September 2021 müssen alle neu in Verkehr gebrachten LKW und Anhänger mit einem Unterfahrschutz ausgestattet sein, der den aktuellen Prüfanforderungen entspricht. Diese Vorschrift betrifft sowohl den hinteren als auch den seitlichen Unterfahrschutz. Ziel ist es, das Risiko schwerer Unfälle zu verringern, bei denen andere Verkehrsteilnehmer – insbesondere PKW, Fußgänger oder Radfahrer – unter das Fahrzeug geraten könnten.