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Maut in der Schweiz rechtens eingestuft

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21.04.2010

Das Schweizer Bundesgericht hat entschieden, dass die Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) 2008 rechtmäßig erhöht wurden.

Somit wurde die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtts über die unkorrekte Einstufung der Mautsätze aufgehoben. Das passierte, nachdem die Schweizer Oberzolldirektion gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Beschwerde eingelegt hatte.

Für die Schweizerische Nutzfahrzeugverband (ASTAG) war das Urteil eine große Enttäuschung. Laut dem Verband erwiesen sich bei der Entscheidung nicht wisssenschaftliche, sondern finanzpolitische Motive als ausschlaggebend.

Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe ist eine vom Gesamtgewicht, der Emissionsstufe sowie den gefahrenen Kilometern in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein abhängige eidgenössische Abgabe.

Aktuelle Tarife:
Abgabekategorie I für Eurokategorien: Euro 2,1,0 und vorher: 2.88 Rp./ tkm
Abgabekategorie II für Eurokategorie: Euro 3: 2.52 Rp./ tkm
Abgabekategorie III für Eurokategorien: Euro 4,5,6, und später: 2.15 Rp./ tkm

(Quelle: http://www.ezv.admin.ch)

 

Autor: Agnieszka Sterniak

Ursprung: http://www.transaktuell.de/nachrichten/datum/2010/04/20/hoehe-der-schweizer-maut-ist-rechtens.html