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Mecklenburg Vorpommern setzt Sonntagsfahrverbot für LKW für drei Monate aus | Türkei schließt ihre Grenzen | Niederlande lockert Lenk-und Ruhezeiten

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Mecklenburg-Vorpommern ist das siebte Bundesland, das beschlossen hat, die Feiertags- und Sonntagsfahrverbote ausszusetzen. Niedersachsen lockert die Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer. Ähnliche Maßnahmen leiten auch die Niederlande ein. Die Türkei führt wiederum eine Quarantänepflicht für LKW-Fahrer aus bestimmten Ländern ein.

Ab sofort bis zum 30. Juni 2020 wird das Fahrverbot für LKW an Sonn- und Feiertagen auf allen Straßen in Mecklenburg-Vorpommern aufgehoben – unabhängig davon, welche Güter transportiert werden.

Mit dieser Ausweitung der Möglichkeit, auch an Sonn- und Feiertagen jegliche Waren und Güter zu transportieren, tragen wir dazu bei, dass diese für die Bevölkerung und die Wirtschaft verfügbar bleiben. Damit erweitern wir unsere erste Verfügung der vergangenen Woche, die zunächst nur für Lebensmittel, Hygiene- und medizinische Produkte galt, die im Einzelhandel aufgrund der Corona-Pandemie untypisch stark nachgefragt werden, auf alle Waren. Wir müssen sicherstellen, dass alle jetzt benötigten Waren und Güter schnell und sicher an ihre Bestimmungsorte kommen. Das stellen wir auf diese Weise sicher, begründet Landesverkehrsminister Christian Pegel die Maßnahme.

Weiter führt der Minister aus: „Sollte es vermehrt zu Erkrankungen kommen, können die dann weniger verfügbaren LKW nun auch sonntags fahren und verschiedene Güter und Waren auf einem Fahrzeug mischen, ohne dass das Fahrverbot dem im Wege steht. Wir helfen damit, die sichere Versorgung der Menschen in unserem Land abzusichern.“

Soweit bei Beförderungen über die Landesgrenzen Mecklenburg-Vorpommerns hinaus in anderen Ländern eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, muss diese dort eingeholt werden.

Niedersachen lockert Lenk-und Ruhezeiten

Bundesminister Andreas Scheuer hat beschlossen, bis zum 17. April die Lenk- und Ruhezeiten in Deutschland zu lockern. Die Fahrzeit kann bis zu fünfmal pro Woche auf zehn Stunden verlängert werden. Die Deutsche Handelskammer (DIHK) hat bereits bestätigt, dass Niedersachsen eine solche Maßnahme bereits umgesetzt hat.

Bis zum 17. April dieses Jahres können LKW-Fahrer in Niedersachsen auch an zwei aufeinander folgenden Wochenenden von einer verkürzten wöchentlichen Ruhezeit profitieren. Voraussetzung ist jedoch, dass der Fahrer über vier aufeinanderfolgende Wochen mindestens vier wöchentliche Ruhezeiten haben wird, von denen mindestens zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten sein müssen.

Die Ausnahmeregelungen gelten für folgende Transporte:

–  Produkte des täglichen Gebrauchs, insbesondere Lebens- und Futtermittel, zwischen Produktions-, Lager- und Verkaufsorten;
– Artikel zur medizinischen Versorgung sowie zur der Bekämpfen der SARS-CoV-2-Pandemie (insbesondere Tests, Schutzausrüstung , Desinfektionsmittel usw.);
– Kraftstoff.

Weiter heißt es: Die Kontrollbehörden sind für diese Beförderungsfälle angehalten, die Verfolgung und Ahndung güterkraftverkehrsrechtlicher Verstöße, die Genehmigungspflicht und die Kabotagevorschriften betreffend, abzusehen. Zudem wurde eine Allgemeinverfügung für die Beförderung in loser Schüttung von UN3291 (medizinischer Abfall) veröffentlicht.

Die deutsche Handelskammer fügt hinzu, dass die Kabotagevorschriften bis zum 30. September 2020 gelockert sind, berichtet  eurotransport.de.

 

Niederlande lockert Lenk-und Ruhezeiten

Die niederländische Regierung lockert vorübergehend die Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer, um die Lieferketten sicherzustellen.

Das tägliche Fahrzeitlimit wurde von 9 auf 11 Stunden erhöht. Das wöchentliche Fahrzeitlimit wurde von 56 auf 60 Stunden erhöht. Die gesamte zweiwöchige Fahrzeit wurde von 90 auf 96 Stunden erhöht.

Eine weitere Änderung betrifft die wöchentliche Ruhezeit. Bisher musste die wöchentliche Ruhezeit spätestens sechs Tage nach dem Ende der letzten wöchentlichen Ruhezeit beginnen. Ab sofort ist diese erst nach sieben Tagen Pflicht. Die Maßnahme gelten rückwirkend vom 14. März 2020 bis 6. April 2020.

Die Lockerung der Vorschriften betrifft für Folgendes:

– landwirtschaftliche Erzeugnisse und lebende Tiere;
– Lebensmittel und Tierfutter;
– Rohöl und Erdölprodukte;
– Arzneimittel und pharmazeutische Produkte (einschließlich Medizinprodukte) sowie Parfümerie- und Reinigungsprodukte;
– Abfall.

Türkei schließt ihre Grenzen

Alle türkischen Grenzübergänge wurden gestern für Einreisende aus folgenden Ländern geschlossen: Italien, Deutschland, Frankreich, Spanien, Norwegen, Dänemark, Belgien, Österreich, Schweden, Niederlande, China, Iran, Irak, Südkorea, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Japan, Singapur, Hong Kong und Thailand.

Türkische LKW-Fahrer, die aus einem dieser Länder einreisen, sind anschließend zu einer 14-tägigen Quarantäne verpflichtet. Ausländische Trucker, die aus einem der oben genannten Länder in die Türkei einreisen, werden an der Grenze 14 Tage lang unter Quarantäne gestellt und können während der Quarantänezeit nicht in das Land einreisen. LKW-Fahrer, die Staatsangehörige dieser Länder sind, dürfen nicht in die Türkei einreisen.

Foto: Trans.INFO

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