Letzte Woche hat der Bundestag beschlossen, dass der Mindestlohn zum 1. Oktober dieses Jahres auf 12 Euro angehoben wird.
Heute geht es darum, ein Versprechen einzulösen: Mehr Respekt für diejenigen, die den Laden am Laufen halten, sagte Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales im Februar während der Debatte zum Mindestlohn.
Der Bundesminister betonte auch die ökonomischen Vorteile der Anhebung des Mindestlohns.
Damit stärken wir die Kaufkraft und geben einen wichtigen Impuls für die wirtschaftliche Erholung, so Heil.
Überdies wird die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben. Das novellierte Gesetz dynamisiert auch die Minijobgrenze. Dafür wird der Arbeitgeberbeitrag oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze zunächst auf die für einen Minijob zu leistenden Pauschalbeiträge in Höhe von 28 Prozent angeglichen und gleitend auf den regulären Sozialversicherungsbeitrag abgeschmolzen.
Aktuell liegt der Mindestlohnsatz bei 9,82 Euro und wird zunächst im Juli planmäßig auf 10,45 Euro angehoben.