Das Bundeskabinett hat am 29. Oktober 2025 die Empfehlung der Mindestlohnkommission bestätigt und per Verordnung in geltendes Recht umgesetzt. Die Lohnuntergrenze steigt damit in zwei Schritten:
- ab 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro
- ab 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro
Derzeit liegt der Mindestlohn noch bei 12,82 Euro. Die Bundesregierung rechnet mit rund 6,6 Millionen Beschäftigten, die von der Erhöhung profitieren, vor allem im Niedriglohnsektor.
Appelle aus der Logistikbranche blieben ungehört
Bereits nach dem Vorschlag der Mindestlohnkommission im Juni hatten führende Logistikverbände wie BGL, DSLV, BWVL, AMÖ und BPEX eindringlich vor den wirtschaftlichen Folgen gewarnt. Doch ihre Einwände blieben unbeachte
Kritik: Lohnerhöhung gefährdet Tarifgefüge und Jobs
Die Branchenverbände befürchten nicht nur steigende Preise, sondern auch tarifliche Folgekosten und einen beschleunigten Trend zur Automatisierung in personalintensiven Bereichen wie Lager und Umschlag.
Einige Unternehmen prüfen bereits den Ausstieg aus bestehenden Tarifverträgen. Die Sorge: Höhere Löhne ohne wirtschaftliche Grundlage gefährden Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit, vor allem im Mittelstand.
Milliardenbelastung für Arbeitgeber
Die Bundesregierung schätzt die zusätzlichen Lohnkosten auf 2,2 Milliarden Euro im Jahr 2026 und 3,4 Milliarden Euro im Jahr 2027. Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau sieht sie hingegen kaum.





