Der Entwurf enthält mehrere zentrale Neuerungen: ein EU-weit anerkanntes digitales Führerscheindokument, einen überarbeiteten Ansatz bei Gesundheitsprüfungen sowie zusätzliche Vorgaben für Fahranfängerinnen und Fahranfänger.
Für Speditionen und Busunternehmen ist vor allem der Teil zu Gesundheitschecks relevant. Lkw- und Busfahrerinnen und -fahrer gehören zu Berufsgruppen mit zunehmend älterer Altersstruktur; zugleich kämpfen viele Länder seit Jahren mit Fahrermangel. Änderungen bei medizinischen Untersuchungen oder bei den Regeln zur Verlängerung von Fahrerlaubnissen könnten daher spürbare Folgen für Kapazitäten, Personalplanung und Rekrutierung haben.
Berufskraftfahrer: Gültigkeit der Lkw- und Bus-Führerscheine bleibt unverändert
Aus Sicht des Güter- und Personenverkehrs ist die zentrale Botschaft: Der Kompromisstext sieht keine Änderungen bei der Laufzeit der Fahrerlaubnisse für die professionellen Klassen vor.
Die Klassen C, CE, D und DE werden weiterhin für fünf Jahre erteilt. Da Berufskraftfahrerinnen und -fahrer bereits heute regelmäßige ärztliche Untersuchungen und psychologische Tests durchlaufen müssen, verzichten die EU-Institutionen in diesem Punkt auf zusätzliche Verschärfungen.
Der Schwerpunkt der Reform liegt bei privaten Fahrerlaubnissen
Am stärksten umstritten waren die Regelungen für die Klassen A und B. Besonders intensiv diskutiert wurde ein Vorschlag der EU-Kommission, wonach Menschen ab 70 Jahren alle fünf Jahre verpflichtend medizinisch untersucht werden sollten.
Im Europäischen Parlament fand diese Idee jedoch keine Mehrheit. Grundsätzlich bleibt es damit dabei, dass Führerscheine für Pkw und Motorräder 15 Jahre gültig sind. Gleichzeitig erhalten die Mitgliedstaaten Spielraum: Sie können die Gültigkeitsdauer für ältere Fahrerinnen und Fahrer verkürzen und die Verlängerung an häufigere Gesundheitsbewertungen knüpfen.
Entscheidend ist: Als Altersmarke nennt der Kompromiss 65 Jahre. Praktisch bedeutet das, dass Staaten ab diesem Alter zusätzliche Vorgaben einführen können – verpflichtend ist das jedoch nicht.
Gesundheitscheck oder Selbstauskunft: So soll die Fahrtauglichkeit geprüft werden
Neu geregelt wird außerdem, wie nicht-professionelle Fahrerinnen und Fahrer ihre Fahrtauglichkeit nachweisen sollen.
Vor der Ersterteilung oder bei der Verlängerung einer Fahrerlaubnis ist eine Gesundheitsbewertung vorgesehen, die unter anderem Sehvermögen sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen umfasst. Zugleich können Mitgliedstaaten festlegen, dass bei Pkw- und Motorradführerscheinen eine klassische ärztliche Untersuchung durch ein Selbstauskunftsformular ersetzt wird.
Welche Variante gilt, legen die Mitgliedstaaten fest.
Hausärzte stärker eingebunden
Der Entwurf sieht zudem eine stärkere Einbindung von Hausärztinnen und Hausärzten vor. Sie sollen die Möglichkeit – und in bestimmten Fällen auch die Pflicht – erhalten, die zuständigen Behörden zu informieren, wenn der Gesundheitszustand eines Patienten ein Risiko für die Verkehrssicherheit darstellen könnte.
Das soll für Erkrankungen gelten, die sich auf sicheres Fahren auswirken können – unabhängig vom Alter der betroffenen Person.
Digitaler Führerschein: Wann die Umstellung realistisch ist
Ein Kernstück des Pakets ist ein standardisierter digitaler Führerschein, der EU-weit anerkannt werden soll.
Nach der formellen Verabschiedung haben die Mitgliedstaaten vier Jahre Zeit, die neuen Vorgaben in nationales Recht zu überführen. Damit dürfte die Umsetzung voraussichtlich in den Zeitraum 2028 bis 2029 fallen.
Für die Transportwirtschaft bedeutet das vor allem: Bei den Regeln für Berufskraftfahrerinnen und -fahrer bleibt es vorerst bei Kontinuität. Zugleich zeigt die Debatte über Alter, Gesundheit und Fahreignung eine klare Richtung: Mit einer alternden Bevölkerung dürften gesundheitliche Kriterien stärker in die Diskussion über die langfristige Verfügbarkeit von Arbeitskräften im Straßentransport hineinwirken.








