Kern der Neuregelung ist ein klarer Rahmen für Fahrverbote, die Inhaberinnen und Inhaber von EU- und EWR-Führerscheinen betreffen. Statt direkt am Führerschein „Hand anzulegen“, setzt Deutschland künftig auf Registereinträge und einen strukturierten Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten. Vereinfacht gesagt: Die Sanktion wird künftig digital nachvollziehbar – nicht mehr über sichtbare Vermerke auf der Plastikkarte.
Rechtsgrundlage ist das „Gesetz zur Neuregelung der Vollstreckung von Fahrverboten und Entziehungen der Fahrerlaubnis bei Inhabern ausländischer EU- und EWR-Führerscheine ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland“ (FVVollEUG). Veröffentlicht wurde es am 26. Februar 2026, in Kraft treten soll es am 1. Juni 2026.
Keine Aufkleber und Vermerke mehr auf ausländischen Führerscheinen
Bislang griffen Behörden in Deutschland teils zu sichtbaren Kennzeichnungen auf EU- und EWR-Führerscheinen, um ein Fahrverbot im Bundesgebiet zu dokumentieren – bekannt ist vor allem der Aufkleber mit dem durchgestrichenen „D“.
In der Begründung zur Reform wird ausgeführt, dass dieses Vorgehen vor dem Hintergrund der dritten EU-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) und eines EuGH-Urteils vom 29. April 2021 nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Künftig soll daher vollständig darauf verzichtet werden, von anderen Mitgliedstaaten ausgestellte Dokumente physisch zu verändern.
FAER ersetzt Eingriffe am Führerschein
Im Mittelpunkt steht die Umstellung auf eine elektronische Vollstreckung. Fahrverbote und Entscheidungen zur Entziehung der Fahrerlaubnis werden nicht mehr auf dem Führerschein vermerkt, sondern im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg erfasst.
Das Register soll dabei mehrere Funktionen erfüllen:
- Kontrollen durch deutsche Vollzugsbehörden unterstützen,
- Informationen zu angeordneten Fahrverboten verfügbar machen,
- Daten an die zuständigen Stellen im Wohnsitzstaat der betroffenen Person übermitteln.
Erfasst werden sollen unter anderem:
- Fahrverbote infolge von Verkehrsverstößen,
- strafrechtliche Verfahren,
- sowie verwaltungs- und strafrechtliche Entscheidungen, mit denen das Recht zum Führen von Fahrzeugen entzogen wird.
Behörden im Wohnsitzstaat werden informiert
Zusätzlich baut die Reform die Zusammenarbeit innerhalb von EU und EWR aus. Jede Entscheidung über ein Fahrverbot oder den Entzug von Fahrrechten soll an die Behörden im Wohnsitzstaat übermittelt werden. Praktisch bedeutet das: Hat jemand etwa einen polnischen Führerschein und keinen Wohnsitz in Deutschland, kann ein Fahrverbot für Deutschland ausgesprochen werden – und die Information geht an die zuständigen Stellen in Polen.
Klarere Vorgaben zum Beginn des Fahrverbots
Ein weiteres Ziel der Neuregelung ist, den Start einer Sanktion eindeutiger festzulegen und Interpretationsspielräume zu reduzieren.
Die Vorschriften sollen insbesondere sicherstellen:
- einen klar definierten Zeitpunkt, ab dem das Fahrverbot gilt,
- eine nachvollziehbare Berechnung der Dauer ab dem Beginn,
- und das Ende der bisherigen Unsicherheiten aus der alten Praxis.
Änderungen in mehreren Rechtsbereichen
Mit dem FVVollEUG werden zudem verschiedene Gesetze und Regelwerke angepasst, darunter:
- das Strafgesetzbuch,
- das Straßenverkehrsgesetz,
- die Fahrerlaubnis-Verordnung,
- sowie die Strafprozessordnung.
Ein wichtiger Baustein: präzisere Regeln dazu, wie Dokumente einbehalten und wieder herausgegeben werden – inklusive Abläufen, die speziell für ausländische Fahrerinnen und Fahrer gelten.
Inkrafttreten am 1. Juni 2026
Das Gesamtpaket soll ab dem 1. Juni 2026 gelten. Ziel ist es laut Gesetzgeber, die EuGH-Rechtsprechung konsequent umzusetzen und deutsche Verfahren bei EU- und EWR-Führerscheinen an europäische Vorgaben anzupassen.
Unterm Strich ist die Richtung eindeutig: Sichtbare Markierungen auf ausländischen Führerscheinen werden künftig durch zentrale Registereinträge und einen geregelten Informationsaustausch zwischen den Staaten ersetzt.








