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HVO 100: Neue Regelungen für umweltfreundliche Fahrzeuge

Der Bundestag hat letzte Woche das sogenannte Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz novelliert. Demnach werden Gas-to-Liquid Kraftstoffe als „sauber“ klassifiziert, zu denen u.a. HVO 100 gehört.

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Am Donnerstag, den 22. Februar 2024 hat sich der Bundestag mit der Änderung des Gesetzes zur Beschaffung sauberer Fahrzeuge befasst und sich gegen die Forderungen zur Verschärfung gegenüber der Clean Vehicles Directive (CVD) entschlossen. Die Geltung der Neuregelung ist an die zeitgleiche Anpassung der Zehnten Bundesimmissionsschutzverordnung zur Einführung synthetischer und paraffinischer Kraftstoffe der DIN-Norm 15940 als Kraftstoff in Reinform geknüpft.

Mit Aufnahme der DIN-Norm 15940 in die Zehnte Bundesimmissionsschutzverordnung können künftig paraffinische Kraftstoffe wie E-Fuels und innovative Biokraftstoffe bis hin zur Reinform zugelassen werden – und nicht wie bisher nur als begrenzte Beimischung.

Der Bundesrat wies in einer Stellungnahme unter anderem darauf hin, dass die Länder, Kommunen und Verkehrsunternehmen bei der Umstellung der vom Gesetz adressierten Fahrzeugflotten Planungssicherheit benötigten.

Der Branchenverband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt die Entscheidung und betont, dass damit die Notwendigkeit anerkannt wird, die Branche durch umsetzbare Maßnahmen zu unterstützen:

Besonders positiv sehen wir die verbesserten Möglichkeiten zur Nutzung von Dieselersatzkraftstoffen”, betont Ingo Wortmann, Präsident des VDV.

Nun wird die Verabschiedung dem Bundesrat zugeleitet, damit die Änderung Mitte April 2024 in Kraft treten kann. Die nächste reguläre Sitzung des Bundesrats ist am 22. März 2024.

Warum wird das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz geändert?

Ziel der Novelle im Sinne eines Koalitionsbeschlusses vom 28. März 2023 ist, die Produktion und Nutzung paraffinischer Dieselkraftstoffe in Reinform zu ermöglichen. Zeitgleich soll ausgeschlossen werden, dass paraffinische Dieselkraftstoffe aus fossilen Quellen oder kritischen biogenen Rohstoffen (wie Palmöl) unbeabsichtigt gefördert werden.


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Bundesverkehrsministerium stoppt Wasserstoffförderung

Um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, ist eine umfassende Finanzierungsunterstützung durch Bund und Länder erforderlich, denn nur so kann die Branche die notwendigen Investitionen tätigen. Zum Einen schafft der Bund mehr Planusngssicherheit mit der Novellierung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes zum Anderen werden Wasserstoffförderung zunächst gestoppt. Grund dafür seien Unregelmäßigkeiten bei einer Fördermittelvergabe für ein Wasserstoffprojekt von 2021 in der vergangenen Wahlperiode.

Demnach bewilligt das Bundesverkehrsministerium vorerst keinerlei Gelder zur Wasserstoffförderung.

Stellungnahme vom BMDV

Das Bundesministerium für Digitales und Verkeh (BMDV) hat die Wasserstoffförderung nicht grundsätzlich gestoppt:

Richtig ist, dass bis auf Weiteres keine neuen Wasserstoff-Förderbescheide bewilligt oder neue Verträge eingegangen werden dürfen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Untersuchungen unserer Innenrevision wollen wir sicherstellen, dass künftige Bescheide erst nach sorgfältiger Aufarbeitung der Gesamtsituation ergehen. Es geht hier um Steuergelder und um das Vertrauen in Wasserstoff als eine wichtige Technologie für die Antriebe der Zukunft.”

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