TransInfo

Neue Straßenverkehrsordnung: Deutlich höhere Bußgelder in 2020

Lesezeit 2 Min.

Mitte Februar soll der Bundesrat endlich über die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) entscheiden. Autofahrer müssen mit deutlich härteren Strafen rechnen.

Neu im Bußgeldkatalog sind Sanktionen für die unerlaubte Nutzung der Rettungsgasse: Zwischen 200 Euro und 320 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg werden hierfür fällig. Wer keine Rettungsgasse bildet, muss demnächst ebenfalls mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Bisher gab es hierfür nur eine Geldbuße und 2 Punkte.

Auch Falschparker sollen nach de Novelle des BMVI tiefer in die Tasche greifen: Wer unerlaubt in zweiter Reihe hält oder auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen parkt, zahlt zwischen 55 Euro und 100 Euro statt der bisherigen 15 Euro bis 35 Euro.

Mehr Schutz für Radfahrer

Neue Verkehrsschilder sollen vor allem Radfahrern mehr Rechte im Straßenverkehr geben. So soll ein grüner Pfeil für Radfahrer das Rechtsabbiegen bei Rot erlauben. In speziell ausgewiesenen Fahrradzonen haben Radfahrer Vorrang. Für Autos gilt ein Tempolimit von 30 km/h. Ein weiteres Schild kennzeichnet Radschnellwege unabhängig vom Untergrund.

Überholverbot an Engstellen

An besonders engen Stellen soll ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen ausgewiesen werden. Daneben sollen zu Fuß Gehende, Radfahrende und Elektrokleinstfahrzeugführende bei Überholvorgängen durch einen größeren Mindestabstand von 1,5 m innerorts und 2 m außerorts geschützt werden.

Schritttempo beim Rechtsabbiegen

Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen, wie Bussen oder Lastwagen (LKW) möchte das BMVI , beim Rechtsabbiegen innerorts Schritttempo (7 bis 11 km/h) vorschreiben. Wer einen Verstoß riskiert, soll mit 70 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft werden.

Foto: publicdomainpictures.net

Tags