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Neue Straßenverkehrsordnung tritt in Kraft. Drastisch höhere Strafen für Autofahrer

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Die  StVO-Novelle tritt am Dienstag, den 28. April in Kraft. Darüber hat letzte Woche das Bundesverkehrsministerium informiert.  Autofahrer müssen mit deutlich härteren Strafen rechnen.

Sie ist da! Die StVO-Novelle tritt am 28. April in Kraft. Ich freue mich, denn damit machen wir unsere Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter! Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Wir schaffen mehr Schutz für Radfahrende und Vorteile für das Carsharing sowie elektrisch betriebene Fahrzeuge. Und ab sofort wird jeder härter bestraft, der die Rettungsgasse blockiert, betonte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer.

Neu im Bußgeldkatalog sind Sanktionen für die unerlaubte Nutzung der Rettungsgasse: Zwischen 240 Euro und 320 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg werden hierfür fällig. Wer keine Rettungsgasse bildet, muss ebenfalls mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Bisher gab es hierfür nur eine Geldbuße und 2 Punkte.Einen Monat Fahrverbot gibt es ebenfalls für zu schnelles Fahren innerorts: ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h.

Auch Falschparker sollen nach de Novelle des BMVI tiefer in die Tasche greifen: Wer unerlaubt in zweiter Reihe hält oder auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen parkt, zahlt zwischen bis zu 100 Euro statt der bisherigen 15 Euro bis 35 Euro.

Mehr Schutz für Radfahrer

Neue Verkehrsschilder sollen vor allem Radfahrern mehr Rechte im Straßenverkehr geben. So soll ein grüner Pfeil für Radfahrer das Rechtsabbiegen bei Rot erlauben. Zudem sollen zu Fuß Gehende, Radfahrende und Elektrokleinstfahrzeugführende bei Überholvorgängen durch einen größeren Mindestabstand von 1,5 m innerorts und 2 m außerorts geschützt werden. Bisher war lediglich ein „ausreichender Seitenabstand“ vorgeschrieben

Schritttempo beim Rechtsabbiegen

Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen, wie Busse oder Lastwagen (LKW), wird beim Rechtsabbiegen innerorts Schritttempo (4 bis 7, max 11 km/h) vorgeschrieben. Wer einen Verstoß riskiert,wird mit 70 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft werden.

Foto: Pixabay/RettungsgasseJETZTde/public domain

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