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Gesetzlicher Mindestlohn wird steigen

Ab 1. Oktober 2022 wird in Deutschland ein höherer Mindestlohn gelten. Von der Erhöhung werden über sechs Millionen Menschen profitieren.

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Das Bundeskabinett hat letzte Woche den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Mindestlohn zum 1. Oktober dieses Jahres auf 12 Euro angehoben wird. Zudem wird die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 Euro erhöht.

Von der Erhöhung profitieren über sechs Millionen hart arbeitende Menschen, vor allem in Ostdeutschland und vor allem Frauen. Die Anhebung kommt insbesondere den Leuten zu Gute, die in der Pandemie dieses Land am Laufen gehalten haben. Darüber hinaus ist ein Mindestlohn von 12 Euro auch aus ökonomischer Sicht von Vorteil. Denn damit stärken wir die Kaufkraft und geben einen wichtigen Impuls für die wirtschaftliche Erholung, sagte Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales.

Mit dem Gesetzentwurf wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte einmalige gesetzliche Erhöhung des Mindestlohns auf brutto 12 Euro je Zeitstunde umgesetzt. Diese Mindestlohnhöhe entspricht ungefähr 60 Prozent des Medianlohns in Deutschland.

Zukünftige Anpassungen des Mindestlohns werden auf Grundlage von Beschlüssen der Mindestlohnkommission erfolgen, erstmals wieder bis zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024.

 

 

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