Niederlande: Die Vorschriften bezüglich der Umweltzonen werden vereinheitlicht

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Die Niederländer vereinheitlichen  das Gesetz zur Regelung der Umweltzonen, der sogenannten “Milieuzones.” Die vereinheitlichten Vorschriften sollen den Fahrern, auch aus dem Ausland, das Leben erleichtern.

Die ersten “Milieuzonen” wurden 2007 gegründet – in Utrecht und in Eindhoven. Derzeit gibt es in den Niederlanden 13 (außer in Utrecht und Eindhoven auch in Amsterdam, Rotterdam, Den Haag, Den Hertogenbosch, Breda, Delft, Arnheim, Leiden, Maastricht, Tilburg und Rijswijk). In jeder dieser Städte gelten jedoch unterschiedliche Vorschriften und unterschiedliche Kennzeichnungen für Umweltzonen, weshalb das niederländische Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft beschlossen hat, die Rechtsvorschriften in diesem Bereich zu standardisieren.

Die neuen Vorschriften und neuen Verkehrszeichen gelten in den Niederlanden und treten am 1. Januar 2020 in Kraft. Das Infrastrukturministerium hat jedoch eine Übergangsfrist festgelegt, in der die Stadt- und Gemeindebehörden das neue Gesetz einhalten müssen. Diese wird bis zum 29. Oktober 2020 dauern. Bevor man also Ende Oktober nächsten Jahres in eine “Milieuzone” fährt, sollte man überprüfen, welche Vorschriften gerade gelten.

Gelbe und grüne Umweltzone

Ab dem 1. Januar 2020 müssen Gemeinden und Städte mit Umweltzone eine gelbe und / oder grüne Umweltzone für Dieselfahrzeuge einführen. Gelb gilt für PKW und Lieferwagen, Grün für LKW. In Gemeinden und Städten, die bereits ab Jahresbeginn die vereinheitlichten Vorschriften einführen, werden die Zonen wie folgt gekennzeichnet sein:

Nur LKW, die die Abgasnorm Euro 4 und höher erfüllen, sowie PKW und Lieferwagen der Euroklasse 3 und höher können diese befahren.  In Gemeinden und Städten, deren Behörden von der Übergangszeit profitieren, sollten verkehrsteilnehmer der Ausschilderung folgen.

“Milieuzones” -Normen werden strenger

Ab dem 1. Januar 2022 gelten strengere Normen für  Dieselfahrzeuge in den  niederländischen “Milieuzonen” gelten. In zwei Jahren können nur Diesel-LKW der Euroklasse 6 oder höher die Umweltzonen befahren. Ab dem 1. Januar 2025 werden zudem die Gemeinden emissionsfreie Zonen für LKW einführen. Dann können nur Elektrofahrzeuge die grünen Zonen befahren.

Foto: milieuzones.nl

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