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Niederlande: Neue Vorschriften bringen neue Pflichten und höhere Strafen mit sich

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Im März sind in den Niederlanden neue Vorschriften für die Transportbranche in Kraft getreten. Mitunter wird sich das Tempolimit auf Autobahnen ändern.

Am 1. März 2020 wurde in den Niederlanden ein elektronisches System eingeführt, in dem Fahrer, die in dieses Land entsendet werden und dort arbeiten, registriert werden müssen.

Ausländische Fahrer und selbständige Fahrer, die (mit Ausnahme des Transits) Transporte in die Niederlande oder aus den Niederlanden oder Kabotagen durchführen, sind gemäß der Vorschriften entsandte Mitarbeiter. Das Gesetz über die Arbeitsbedingungen entsandter Mitarbeiter in der EU vom 1. März 2020 verpflichtet Unternehmen mit Sitz außerhalb der Niederlande, jede Mitarbeiterentsendung beim niederländischen Verkehrsverband „Transport en Logistik Nederland” zu melden.

Zu diesem Zweck hat das Ministerium für Soziales und Arbeit eine spezielle Website eingerichtet: www.postedworkers.nl, über die eine Registrierung erfolgen muss. Die Seite ist auch in Englisch und Deutsch verfügbar.

Neues Tempolimit ab dem 16. März

Derzeit darf man auf den Autobahnen in den Niederlanden noch 120 oder sogar 130 Stundenkilometer fahren. Ab dem 16. März dieses Jahres wird dies nur noch nachts möglich sein. Sonst gilt  eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km / h..

Die niederländische Regierung erhofft sich so, die Sicherheit zu erhöhen und den Kraftstoffverbrauch zu senken, wodurch die Emissionen schädlicher Stickoxide (NoX) und Kohlendioxide (CO2) verringert werden sollen.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung für LKW von 80 Stundenkilometern auf niederländischen Autobahnen ist weiterhin geltend.

Foto:Wikimedia/Marion Golsteijn CCA -SA 3.0

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