Die österreichische Regierung stellte gestern Nachmittag die Maßnahmen für den zweiten Lockdown vor. Neben Schließung der Gastronomie wird unter anderem auch ein “Besuchsverbot” zwischen 20 und 6 Uhr eingeführt. Die Regelungen gelten ab Dienstag, dem 03. November bis zum Monatsende.
Die Verschärfung der Coronakrise verursacht in Österreich einen zweiten Lockdown. Hier die wichtigsten Regeln:
– Im ganzen Land gilt Ausgangssperre von 20 bis 6.00 Uhr für vorerst zehn Tage (Mit Ausnahme von Grundbedürfnissen wie z. B. Versorgung anderer Personen oder Tiere, beruflichen Pflichten, familiären Zwecken)
– Im öffentlichen Raum muss man der 1m-Abstandspflicht folgen (ausgenommen sind Haushaltszugehörige, Gruppen bis 6 Personen und bis sechs Kinder aus zwei Haushalten).
– In öffentlichen Verkehrsmitteln, in allen Kundenbereichen, öffentlich verfügbaren Räumen Maskenpflicht sowie im Freien, darunter auf Märkten und Demonstrationen gilt Maskenpflicht.
– Gastronomie und Hotellerie bleiben geschlossen. Abhol- und Lieferdienste dürfen im Zeitraum von 6 bis 20 Uhr nur noch angeboten werden. Hotels dürfen keine Touristen aufnehmen (Übernachtung ist möglich nur aus beruflichen Gründen).
– Handel, Dienstleistungen, Einkaufen funktionieren wie üblich, aber es gilt eine Begrenzung auf eine Person pro 10m2.
-Öffentlicher Verkehr bleibt aufrecht.
Zur Zeit wurden keine speziellen Einschränkungen für den Straßengüterverkehr verkündet. Sollte sich dies ändern, werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
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