Ab dem 24. Juli 2025 wird das autorisierte OSNMA-Signal (Open Service Navigation Message Authentication) den Testmodus verlassen und offiziell operationell. Die Europäische Kommission hat eine Übergangsfrist von fünf Monaten festgelegt – bis spätestens zum 24. Dezember 2025 müssen alle Neufahrzeuge mit dem intelligenten Tachograf der zweiten Generation (G2V2) ausgestattet sein, der OSNMA unterstützt.
Branche bereit – zentrale Komponenten verfügbar
Michał Cieślak, Tachograf- und Telematikexperte sowie CMO bei Euro-Tach, bestätigt: Die Hersteller Stoneridge Electronics und Continental VDO sind auf die Einführung der finalen Tachograf-Modelle vorbereitet.
Neue Modelle und technische Anforderungen
Stoneridge Electronics Polska hat das Modell SE 5000 FAKRA auf den Markt gebracht – ausgestattet mit einer externen GNSS-Antenne, die OSNMA-kompatibel ist. Diese Komponente ist auch für den Einsatz mit dem DTCO von VDO erforderlich.
Bei den intelligenten Tachografen von Continental VDO ist der Antennenanschluss Standard. Für volle Kompatibilität ist jedoch ein Softwareupdate erforderlich:
- auf Version 4.1a (4140); ab September 2025 wird zudem die neue Version 4.1b verfügbar sein.
- Stoneridge-Partnerwerkstätten bieten ab September 2025 das Update auf Version v2425 an.
Die Hersteller sind verpflichtet, entsprechende Updates bereitzustellen – diese können z. B. im Rahmen einer turnusmäßigen Kalibrierung installiert werden“, erklärt Cieślak.
„Für den korrekten Empfang des OSNMA-Signals ist zudem der Einbau einer GNSS-Antenne erforderlich. Sie wird innerhalb des Fahrzeugs unter der Windschutzscheibe montiert, mit freier Sicht zum Horizont und ohne Abschirmung durch andere Geräte“, ergänzt der Experte.

Quelle: Euro-Tach
Verlässliche Daten und Schutz vor Störungen
Mit OSNMA lassen sich falsche Positionsdaten vermeiden und GNSS-Fehler verringern – insbesondere in Mittel- und Osteuropa, wo es vermehrt zu Spoofing und absichtlicher Signalstörung kam.
Cieślak betont, dass durch die Authentifizierung der Satellitensignale Transportfirmen zuverlässige Daten zu Kilometerständen, Geschwindigkeit, Fahrzeugposition sowie Lade- und Entladeorten erhalten.
Die Authentifizierung der Navigationsdaten gibt Kontrolleuren die Gewissheit, dass die Informationen zu gefahrenen Kilometern, Geschwindigkeit und Position (…) aus einer verifizierten Quelle stammen“, so der Euro-Tach-Experte.
Zudem wird OSNMA künftig Bestandteil von Straßenkontrollen sein.
Die Übergangstachografen
Zur Erinnerung: Anfang 2023 – sechs Monate vor dem verpflichtenden Einbau der G2V2-Tachografen in neue LKW – wurde bekannt, dass das entscheidende Element, das autorisierte OSNMA-Navigationssignal, nicht rechtzeitig verfügbar sein würde. Die Technologie sollte von der Europäischen Weltraumagentur (EUSPA) geliefert werden. Aufgrund von Verzögerungen sah sich die EU-Kommission gezwungen, die Vorschriften zu ändern.
Die geänderte Verordnung (EU) 2023/980 erlaubte die vorübergehende Einführung sogenannter „Übergangstachografen“ – Geräte, die alle neuen Funktionen außer der GNSS-Authentifizierung über OSNMA erfüllten. Die Anpassung der Rechtsgrundlagen beseitigte die Pflicht zur Standortauthentifizierung bis zur Bereitstellung der Technologie und ermöglichte eine klare Unterscheidung zwischen Übergangs- und Endgeräten.
Die sogenannten Übergangsgeräte sind intelligente Tachografen der zweiten Generation (G2V2), die sämtliche vorgeschriebenen Funktionen erfüllen, mit Ausnahme der GNSS-Verifizierung der Fahrzeugposition. Die Einführung von OSNMA wurde mehrfach verschoben – zunächst von August 2023 auf Oktober 2024, schließlich gelang der Start erst im Juli 2025.