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BIEK: Postgesetz schnell und umfassend novellieren

Zum veröffentlichten 12. Sektorgutachten zum Wettbewerb auf den Postmärkten der Monopolkommission äußert sich der BIEK-Vorsitzende Marten Bosselmann wie folgt: „Wir begrüßen ausdrücklich die wiederholte Forderung der Monopolkommission, das seit 1997 weitgehend unveränderte Postgesetz zu reformieren.

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Genauso wie Professor Jürgen Kühling, Vorsitzender der Monopolkommission, sehen wir die ‚kleine‘ Postgesetznovelle aus dem Jahr 2021 als unzureichend. Anstatt den Wettbewerb im Paketmarkt zu stärken, stärkt die Mini-Novelle lediglich ein Unternehmen: die Deutsche Post. Durch die Gesetzesänderung können viel zu hohe Gewinnaufschläge bei den Entgelten für Postdienstleistungen genehmigt werden. Diese liegen deutlich über den bei Wettbewerb üblichen Gewinnaufschlägen. Über die überhöhten Briefporti erhält die Deutsche Post somit eine zusätzliche Gewinnmarge, die sie in den Paketbereich investieren kann, ohne diese Investitionen über die Paketpreise verdienen zu müssen. Anstatt einen fairen Wettbewerb zu fördern, bremst die Gesetzesänderung ihn im Gegenteil aus.

Gemeinsam mit der Monopolkommission appellieren wir deshalb eindringlich an die Bundesregierung: Die große, wettbewerbsfördernde Postgesetznovelle muss schnell kommen, zum Wohle der Verbraucherinnen und Verbraucher und der Innovationskraft der Unternehmen.“

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