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Recht: Welche Strafe fürs Parken vor Radarfalle?

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16.06.2010

Einem LKW-Fahrer kann passieren, dass er dicht vor dem Messwagen parkt und damit die Arbeit der Polizei behindert, indem weitere Blitzeraufnahmen nicht mehr möglich sind. Droht ihm dafür eine Strafe?

Über so einen Fall berichtet das Portal transport-online.de. Der Fahrer erhielt für ein solches Verhalten zwar einen Strafbefehl, aber ihm geling es, sich gegen den erfolgreich zu wehren. Die Richter des Amtsgerichtes (AG) Löbau befanden, dass der Vorwurf der Nötigung an der fehlenden Gewaltanwendung scheiterte, so transport-online.de

„Gewalt im Sinne des Nötigungsparagrafen kann zwar auch psychisch vermittelt werden", erklärt Rechtsanwalt Christian Demuth aus Düsseldorf dem Portal gegenüber.

Ausschlaggebend war hier die Tatsache, dass die Messungen trotz des sehr nah stehenden LKW durchgeführt werden konnten, zwar nicht mehr korrekt, aber das wurde nicht als Gewalteinwirkung, sondern als ein technisches Problem interpretiert.

Auch der Vorwurf der versuchten Nötigung wurde vom Gericht nicht anerkannt, da es sich bei dem vom Trucker zu geparkten Gebiet vor dem Messwagen um eine ganz legale Parkfläche handelte (AG Löbau, Az. 1 Cs 430 Js 17307/08).

Autor: Agnieszka Sterniak

Ursprung: http://www.transport-online.de/nachricht/recht.php?id=63920