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Reform des Bundesfernstraßenmautgesetzes: Viele Preise werden steigen

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Transportunternehmen müssen künftig tiefer in die Tasche greifen. Der Bundestag hat eine Anhebung der Mautkosten beschlossen. Die Regierung rechnet mit zusätzlichen Mehreinnahmen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro.

Der Bundestag hat am Donnerstagabend den Entwurf der Bundesregierung zur Reform des Bundesfernstraßenmautgesetzes mit einigen Änderungen verabschiedet.
Nach den Empfehlungen des Verkehrsausschusses werden gasbetrieben Nutzfahrzeuge in Deutschland für die nächsten zwei Jahre von der Mautpflicht befreit sein. Dies bedeutet, dass diese im Zeitraum von dem 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2020  keine Maut zahlen müssen. Auch ändert sich das Berechnungsverfahren der LKW-Maut: bisher wurde sie anhand der Zahl  der Achsen berechnet, ab Januar soll die Gewichtsklasse ausschlaggebend sein. Neu sind auch Kosten für die Lärmbelastung durch LKW ab 7,5 Tonnen.

Preise können explodieren

Die Reform des Bundesfernstraßenmautgesetzes bedeutet für Transportunternehmen nur eins: sie werden künftig tiefer in die Tasche greifen müssen. Das wird nicht ohne Einfluß auf die Verbraucherpreise bleiben. Laut Prof. Dr. Dirk Engelhardt, dem Hauptgeschäftsführer  des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) könnte die eklatante Mautsteigerung, wie sie die Bundesregierung vorsieht, die Preise für Verbraucher explodieren lassen.

Foto: Pixabay.com

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