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Rumänien: Bußgeld wird nicht mehr an den Polizeibeamten gezahlt

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Die rumänische Regierung hat Änderungen in der Straßenverkehrsordnung eingeführt.  Von nun werden Fahrer, die von der Polizei bei einem Verkehrsdelikt gefasst werden,  die Geldstrafe nicht mehr an den Polizeibeamten zahlen. Die rumänische Staat will durch die Einführung dieser Maßnahme den Bargeldfluss zwischen Bürgern und Beamten einschränken.

Am 24. August sind die neuen Regelungen der rumänischen Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Das Wichtigste aus  Sicht der Fahrer ist, dass  Strafgelder nicht  mehr direkt an die Polizeibeamten gezahlt werden müssen. Stattdessen können Fahrer in Rumänien die Zahlung  per Banküberweisung, über eine Poststelle oder über das rumänische Finanzamt abwickeln.

Die zweite Änderung betrifft das Datum der Zahlung der ersten Hälfte der Mindeststrafe für Verkehrsdelikte. Bisher hatte der Fahrer 48 Stunden Zeit dafür. Jetzt wurde die Frist auf 15 Kalendertage vom Tag der Ausstellung des Strafzettels an gerechnet auf  15 Tage verlängert. Innerhalb dieser Frist hat der Betroffene auch Zeit, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen.

In der Praxis sieht das wie folgt aus: Wenn die Strafe beispielsweise 200 RON (ca. 43 Euro) beträgt und der gesetzliche Mindestbetrag sich auf 100 RON (ca. 21,5 Euro) beläuft, hat der Fahrer die Hälfte des Mindestbetrags in Höhe von 50 RON (ca. 11 Euro) innerhalb von 15 Tagen zu zahlen. Der Rest muss innerhalb von 30 Tagen beglichen werden.

Foto: Bartosz Wawryszuk

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