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Russland hat neue Vorschriften eingeführt. Transit von Waren nur mit elektronischen Plomben möglich

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13.01.2020

In Russland sind im am 7. Januar neue Vorschriften hinsichtlich elektronischer Navigationsplomben in Kraft getreten. Die neuen Vorschriften betreffen die Beförderung von sanktionierter Waren, die im Straßen- und Schienenverkehr in Drittländer durch das Hoheitsgebiet der Russischen Föderation transportiert werden.

Die russischen Transitvorschriften gelten sowohl für Transportunternehmen, die Waren mit der Bahn und/oder mit dem LKW befördern. Und sie betreffen den Transport sanktionierter Waren, die  in Drittländer durch das Hoheitsgebiet der Russischen Föderation befördert werden.

Die Bestimmungen des Dekrets vom 27. Dezember 2019 Nr. 1877 betreffen auch bestimmte Waren ukrainischen Ursprungs und Erzeugnisse, die durch das Hoheitsgebiet der Ukraine befördert oder aus diesem verschickt werden. Dies sind: Papier- und Kartonprodukte, Kleidung, Schuhe, Geschirr  Stahl wie auch emailliertem Stahl , Rohre, Drähte, Metallgitter, Seile, Stärke, Fructose und Glukose, Heizgeräte, Heizkessel, Spritzen, Pumpenteile.

 

Transit durch Russland mit elektronischen Navigationsplomben

Pflichten des Frachtführers

Nach den neuen Vorschriften ist der Frachtführer, der sanktionierte Waren durch Russland befördert, verpflichtet, den Betreiber  (www.crcp.ru) spätestens 2 Stunden vor dem Erreichen des Kontrollpunktes für LKW darüber zu informieren.

Folgende Angaben sind dem Betreiber zu machen :

– Firmenname,

– Art des Fahrzeugs, Anhängers oder Sattelaufliegers, Zulassungsland und Kennzeichen,

– E-Mail-Adresse und Telefonnummer des LKW-Fahrers,

– Warennummern gemäß der Warennomenklatur  der Eurasischen Wirtschaftsunion in einem Format von mindestens 10 Zeichen,

– Ursprungsland der beförderten Waren,

– Land, in dem die beförderten Güter verladen wurden,

– Land des Entladens der beförderten Güter,

– geplanter Zeitpunkt der Einreise in das Hoheitsgebiet der Russischen Föderation;

– geplantes Abreisedatum aus dem Hoheitsgebiet der Russischen Föderation;

– Kontrollpunkte an der russischen Grenze, an denen das Fahrzeug die Grenze der Russischen Föderation überqueren soll (Ein- und Ausfahrt des Lastwagens),

– die Anzahl der erforderlichen elektronischen Navigationsplomben.

Hinweis – Der Betreiber crpc ist verpflichtet dem Frachtführer via Informationssystem eine Bestätigung über den  Eingang der Erklärung spätestens innerhalb einer Stunde zu zuschicken.

 

Foto: crcp.ru

 

Pflichten des Bahnfrachtführers

Die vorstehenden Verpflichtungen gelten auch für Bahnfrachtführer. Nur im Falle einer Benachrichtigung des Betreibers crpc sollte gegebenenfalls zusätzlich die UIC-Kennzeichnung der Triebfahrzeuge (falls diese vorliegt) angegeben werden.

Die Kontrollstellen des Bundesüberwachungsdienstes befinden sich an Bahnhöfen.

Bei Nichteinhaltung der oben genannten Anforderungen werden sowohl der Warenzu als auch das LKW in das Ankunftsland zurückgewiesen.

 

Pflichten des Fahrers

Nach dem Überqueren der Grenze zu Russland muss der LKW-Fahrer die Notwendigkeit der Anbringung der elektronischen Navigationsplomben folgenden Personen melden:

– dem Zollbeamten,

– dem Beamten der Bundesverkehrsaufsicht.

Nach dem Anbringen der Plombe muss der Fahrer einen Registrierungsschein erhalten, der von einem Zollbeamten oder einem Vertreter des Bundesverkehrsaufsicht ausgestellt wird. Dieser muss im Nachhinein beim Verlassen des Hoheitsgebiet der Russischen Föderation zurückgegeben werden.

 

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Was passiert mit der Navigationsplombe ?

Der Betreiber crpc akzeptiert und verarbeitet die ihm vom Frachtführer übermittelten Daten, während die endgültige Entscheidung über die Anbringung des Plombe bei den Zollbeamten liegt. Die Zollbeamten treffen ihre Entscheidungen anhand einer  Verifizierung der Angaben aus dem internationalen Frachtbrief, aus der Rechnung, dem Ursprungszeugnis der Waren und gegebenenfalls aus der Transitanmeldung, dem fitosanitärem Zertifikat. Die Entscheidung, die Plomben anzubringen,wird in den Kontrollpunkten innerhalb von 30 Minuten nach Übergabe der erforderlichen Dokumente an die Beamten, getroffen.

Die elektronische Navigationsplombe wird von einem Beamten in Anwesenheit von Zollbeamten oder der Bundesverkehrsaufsicht angebracht. Die Anbringung der Plombe sollte nicht länger als fünf Minuten für LKW und 20 Minuten für Warenzüge dauern. Entfernt wird die Plombe beim Verlassen des Landes.

Hinweis – Im Fall einer Kontrolle der Ladung können die Zollbehörden die Plombe entfernen und diese dann erneut mit speziellen mobilen Geräten anbringen, sodass das System das ungeplante Öffnen des Laderaums aufzeichnet.

Foto: Sirius/YouTube@strazh77

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