Russland: Neue Gebühr für Schwerlast- und Großraumtransporten auch im internationalen Güterverkehr

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Seit dem 1. Januar 2021 ist in Russland die staatliche Gebühr für die Erteilung einer Sondergenehmigung für die Straßenbenutzung durch Schwerlast- und/oder Großraumtransporte unabhängig von der Fahrtrichtung sowohl im internationalen als auch nationalen Verkehr zu entrichten. Dies ergibt sich aus einer Mitteilung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, die der Arbeitsgemeinschaft Internationaler Straßenverkehrsunternehmer Österreichs (AISÖ) vorliegt.

Die AISÖ beruft sich auf die neue Regelung im Steuergesetzbuch der Russischen Föderation, die im Unterpunkt 111 des Punkts 1, Art. 333.33 des Steuerkodexes der Russischen Föderation reglementiert wird und besagt, dass seit dem 01.01.2021 für die Erteilung einer Sondergenehmigung für die Straßenbenutzung in Russland für:

– Gefahrgütertransporte die staatliche Gebühr in Höhe von RUB 1.300 (ca. EUR 14,18 zum heutigen Wechselkurs der Zentralbank der RF: 1 EUR = 91,67 RUB)

– Schwerlast- und (oder) Großraumtransporte die staatliche Gebühr in Höhe von RUB 1.600 (ca. EUR 17,45 zum heutigen Wechselkurs der Zentralbank der RF: 1 EUR = 91,67 RUB)

zu entrichten ist.

Wie die AISÖ betont, waren Gefahrgütertransporte und Schwerlast- und (oder) Großraumtransporte des internationalen Verkehrs bis einschließlich 31.12.2020 von dieser Regelung ausgenommen.

Foto: Pixabay

 

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