FIAP, die Federazione Italiana Autotrasportatori Professionali, berichtet von einem starken Anstieg an Beschwerden von Frachtführern, die Artikel 6-bis des Gesetzesdekrets 286/2005 anwenden. Laut der Föderation wird Unternehmen, die auf Rechnungsstellung von Wartezeitgebühren bestehen, in einigen Fällen mitgeteilt, dass ihnen künftige Aufträge entzogen werden, während andere unter Druck gesetzt werden, Verzichtserklärungen oder Vereinbarungen zu unterzeichnen, die dem Gesetz direkt widersprechen.
FIAP betont, dass solche Klauseln rechtlich nichtig sind und möglicherweise sogar Mißbrauch wirtschaftlicher Abhängigkeit darstellen, was gegen italienische Wettbewerbsregeln verstößt. Abgesehen von der Legalität warnt die Organisation, dass die Verweigerung von Entschädigungen unsichere Arbeitsbedingungen schafft, indem Fahrer zu langen, unvorhersehbaren Arbeitszeiten gedrängt werden.
FIAP wendet sich an die Wettbewerbsbehörde
In Reaktion auf die Beschwerden hat FIAP einen formellen Bericht an AGCM, Italiens Wettbewerbsregulierer, eingereicht und darum gebeten zu prüfen, ob Teile des Marktes die Anwendung des Wartezeitgesetzes behindern. Die Föderation gibt auch die ersten formellen Warnungen an in den Berichten identifizierte Kunden heraus und erinnert sie daran, dass Artikel 6-bis verpflichtend ist und nicht aufgehoben werden kann.
“Das Gesetz ist nicht verhandelbar. Die Würde des Sektors ist nicht verhandelbar,” sagte FIAP-Generalsekretär Alessandro Peron.
Die Föderation hat auch ein permanentes Observatorium zur korrekten Anwendung von Artikel 6-bis ins Leben gerufen. Es wird Beweise für Verzögerungen, Druck auf Frachtführer und unfaire Praktiken an Lade- und Entladestellen sammeln und Berichte für MIT, AGCM, die Präfekturen und andere Institutionen erstellen. Frachtführer können Informationen direkt mit FIAP teilen.
Hintergrund: Klarstellung des MIT wird weiterhin unterlaufen
Am 4. November gab das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr ein Rundschreiben heraus, das bestätigte, dass die 100 €-pro-Stunde Entschädigung auch für Verzögerungen von weniger als einer Stunde gilt, dass der 90-minütige Selbstbehalt sich ausschließlich auf das Warten bezieht, und dass keine vertraglichen Abweichungen erlaubt sind. Kunden und Verlader bleiben gemeinsam haftbar für die Zahlung.
Trotzdem deutet der neueste Einsatz der FIAP darauf hin, dass die Einhaltung alles andere als einheitlich ist und Teile der Lieferkette sich der Durchsetzung widersetzen.









