Scheuer hebt Kabotagebegrenzungen für bestimmte Waren und Güter auf

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Nachdem aufgrund der Corona-Krise mehrere Branchenverbände, darunter der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL), eine Flexibilisierung der Vorschriften gefordert hatten, hat Bundesverkehrsminister Scheuer jüngst die Kabotagebegrenzungen für bestimmte Waren und Güter aufgehoben.

Vor dem Hintergrund der Verbreitung des Coronavirus in Deutschland hat das BMVI entschieden, zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Waren und Gütern, die Beförderung durch gebietsfremde EU-/EWR-Unternehmer auch über die Kapitel III der VO/EG Nr. 1072 2009 genannten Bedingungen hinaus zuzulassen.

Im Klartext heißt das, dass die Kabotagebegrenzungen vorübergehend aufgehoben wurden. Damit sind die Kontrollbehörden aufgefordert für diese Art von Beförderungen von der Verfolgung und Ahndung güterkraftverkehrsrechtlicher Verstöße abzusehen.

Der Einsatz ist beschränkt auf die Beförderung von:

  • Waren des täglichen Bedarf, insbesondere Lebens- und Futtermittel, zwischen Produktions-, Lager-, und Verkaufsstätten;
  • Güter zur medizinischen Versorgung sowie zur Eingrenzung, Bekämpfung und Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie (insbesondere auch Produkte zur Analyse der Infektion, infektionsrelevante Schutzausrüstung, Desinfektionsmittel u.ä.) oder
  • Treibstoffen

Die Ausnahmeregelung gilt laut DIHK aktuell bis zum 30.9.2020.

Foto: Trans.INFO

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