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Neue EU-Normen für sichere Parkplätze zum Schutz der LKW-Fahrer und deren Ladung

Die Europäische Kommission hat am 7. April 2022 neue europäische Normen bezüglich sicherer LKW-Parkplätze veröffentlicht, die zertifiziert werden und in Sicherheits-Levels eingestuft werden. Die neuen EU-Normen sollen zum Schutz der Kraftfahrer und ihrer Ladung dienen.

Lesezeit 10 Min.

Der Hintergrund der neuen EU-Normen ist vor allem die mangelnde Sicherheit nachts auf Rastplätzen, wo Kraftfahrer zu Opfern von Diesel- und Ladungsdiebstählen werden. Zudem steigen Einwanderer auf bestimmten Routen auf Rastplätzen illegal in die LKW ein, während die LKW-Fahrer sich ausruhen. Sichere und gesicherte Parkflächen sind daher dringend nötig, um Kraftfahrer und Unternehmen vor sogenannten Planenschlitzern und anderweitigen Bedrohungen zu schützen.

Entsprechende Ruhebedingungen für Fahrer auf sicheren und gesicherten Parkflächen sind von entscheidender Bedeutung für die Gewährleistung der Straßenverkehrssicherheit und die Verringerung der Gefahr von Unfällen aufgrund von Übermüdung, heißt es in der Verordnung der Europäischen Kommission.

In unserem Straßennetz gibt es nicht genügend sichere Parkmöglichkeiten. Heute unternehmen wir konkrete Schritte, um sicherzustellen, dass Berufskraftfahrer in der EU gute Arbeits- und Ruhebedingungen auf Europas Straßen vorfinden. Die Standards, die wir heute verabschieden, bieten den Fahrern nicht nur Zugang zu allen erforderlichen Einrichtungen, sondern ermöglichen es den Spediteuren auch, das Sicherheits-Level zu wählen, das sie für ihre Ladung benötigen. – sagte Adina Vălean, EU-Kommissarin für Verkehr, am Tag der Verabschiedung.

Brüssel hat in Zusammenarbeit mit Organisationen wie IRU, DEKRA, ESPORG, Panteia, CERTH/HIT und CBRA Standards für sichere LKW-Parkplätze – Safe and Secure Truck Park Areas (SSTPA) entwickelt.

Die neuen EU-Normen stufen die Parkplätze in vier Sicherheitsniveaus ein: Bronze, Silber, Gold und Platin. Dies ermöglicht unter anderem das erforderliche Sicherheitsniveau, je nach dem Wert der beförderten Güter, zu wählen. Sichere und gesicherte Parkflächen, die nach Unionsnormen zertifiziert sind, müssen folgende Kriterien für die vier Niveaus, die in den unten stehenden Tabellen 1 bis 4 beschrieben sind erfüllen.

  • Gelände
  • Parkfläche
  • Einfahrt/Ausfahrt
  • Personalverfahren

Unabhängig vom Sicherheitsniveau muss der Parkplatz den LKW-Fahrern auch Zugang zu allen notwendigen Sanitären-Einrichtungen, einem Shop, sowie Internetzugang bieten.

Die Kommission übermittelt den genehmigten delegierten Rechtsakt dem Europäischen Parlament und dem Rat. Sie tritt in Kraft, wenn diese Behörden innerhalb von zwei Monaten nach der Notifizierung keine Einwände erheben.

Tabelle 1

NIVEAU „BRONZE“

Gelände

– Das Gelände der sicheren und gesicherten Parkfläche muss durch eine visuelle Abschreckung gesichert werden. Die visuelle Abschreckung muss am Boden angebracht sein und anzeigen, dass es sich um das Gelände der sicheren und gesicherten Parkfläche handelt und dass nur Güterfahrzeuge und berechtigte Fahrzeuge auf der Parkfläche abgestellt werden dürfen.

– Das Gelände der sicheren und gesicherten Parkfläche muss mit 15 Lux beleuchtet sein.

– Jegliche Vegetation um das Gelände der sicheren und gesicherten Parkfläche muss beschnitten werden, um eine gute Sicht zu gewährleisten.

Parkfläche

– Eine geeignete Beschilderung muss anzeigen, dass nur Güterfahrzeuge und berechtigte Fahrzeuge auf der Parkfläche abgestellt werden dürfen.
– Physische Kontrollen oder Kontrollen per Fernüberwachung müssen mindestens alle 24 Stundendurchgeführt werden.
– Jegliche Vegetation auf der Parkfläche muss beschnitten werden, um eine gute Sicht zu gewährleisten.
– Alle Fahr- und Fußgängerspuren auf der Parkfläche müssen mit 15 Lux beleuchtet sein.

Einfahrt/Ausfahrt

– Die Ein- und Ausfahrten der sicheren und gesicherten Parkfläche müssen mit 25 Lux beleuchtet sein.
– An allen Ein- und Ausfahrten der sicheren und gesicherten Parkfläche müssen Videoüberwachungssysteme(CCTV) installiert werden, die eine gute Bildqualität liefern.
– Das CCTV-System muss über eine kontinuierliche digitale Mindestaufzeichnung (5 Bilder pro Sekunde)verfügen oder auf Bewegungserkennung mit Vor- und Nachtaufzeichnung und Kameras mit echter Tag-/Nacht HD-Auflösung von 720 Pixel basieren.
– Der Betreiber einer sicheren und gesicherten Parkfläche muss einmal wöchentlich eine CCTV Routinekontrolle durchführen, von der eine Aufzeichnung eine Woche lang aufbewahrt werden muss. Der Betreiber einer sicheren und gesicherten Parkfläche muss mindestens alle 48 Stunden eine Funktionskontrolledes CCTV-Systems durchführen.
– Die CCTV-Daten müssen 30 Tage lang aufbewahrt werden, es sei denn, die geltenden nationalen oder EURechtsvorschriften sehen eine kürzere Speicherfrist vor. In diesem Fall gilt die längste gesetzlich zulässigeSpeicherfrist.
– Die sichere und gesicherte Parkfläche muss über eine CCTV-Garantie und eine Dienstgütevereinbarungverfügen oder eigene Wartungskapazitäten nachweisen. Die CCTV-Systeme auf der sicheren und gesicherten Parkfläche müssen stets von qualifizierten Technikern betrieben werden.

Personalverfahren

– Auf der Grundlage einer jährlichen Risikobewertung und unbeschadet nationaler Rechtsvorschriften, in denen zusätzliche Anforderungen festgelegt werden, muss ein Sicherheitsplan erstellt werden, der alle Aspekte von der Risikoprävention und -minderung bis zur Reaktion in Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden umfasst.
– Der Betreiber der sicheren und gesicherten Parkfläche muss eine Person benennen, die bei Störungen für die Personalverfahren zuständig ist. Das Personal der sicheren und gesicherten Parkfläche muss jederzeit Zugang zu einem vollständigen Verzeichnis der örtlichen Strafverfolgungsbehörden haben.
– Ein Verfahren muss für den Fall vorgesehen werden, dass nicht berechtigte Fahrzeuge auf einer sicheren und gesicherten Parkfläche abgestellt werden. Dieses Verfahren muss auf der sicheren und gesicherten Parkfläche deutlich sichtbar angezeigt werden.
– Die Meldung von Störungen und Straftaten an das Personal und die Polizei muss dadurch erleichtert werden,dass auf der sicheren und gesicherten Parkfläche ein klares Verfahren angezeigt wird.

Tabelle 2

NIVEAU „SILBER“

Gelände

– Das Gelände der sicheren und gesicherten Parkfläche muss mindestens durch eine physische Abschreckunggesichert sein, die die Durchfahrt behindert und den Zugang zu bzw. das Verlassen der sicheren und gesicherten Parkfläche nur über die festgelegten Ein- und Ausfahrten ermöglicht. Das Gelände der sicheren und gesicherten Parkfläche muss durch eine kontinuierliche Videoüberwachung und -aufzeichnung sowie eine visuelle Abschreckung gesichert werden.
– Das CCTV-System muss über eine kontinuierliche digitale Mindestaufzeichnung (5 Bilder pro Sekunde) verfügen oder auf Bewegungserkennung mit Vor- und Nachaufzeichnung und Kameras mit echter Tag-/NachtHD-Auflösung von 720 Pixel basieren.
– Der Betreiber einer sicheren und gesicherten Parkfläche muss alle 72 Stunden eine CCTV-Routinekontrolle durchführen, von der eine Aufzeichnung eine Woche lang aufbewahrt werden muss.
– Der Betreiber einer sicheren und gesicherten Parkfläche muss mindestens alle 48 Stunden eine Funktionskontrolle des CCTV-Systems durchführen.
– Die CCTV-Daten müssen 30 Tage lang aufbewahrt werden, es sei denn, die geltenden nationalen oder EU-Rechtsvorschriften sehen eine kürzere Speicherfrist vor. In diesem Fall gilt die längste gesetzlich zulässige Speicherfrist.
– Die sichere und gesicherte Parkfläche muss über eine CCTV-Garantie und eine Dienstgütevereinbarungverfügen oder eigene Wartungskapazitäten nachweisen. Die CCTV-Systeme auf der sicheren und gesicherten Parkfläche müssen stets von qualifizierten Technikern betrieben werden.
– Das Gelände der sicheren und gesicherten Parkfläche muss mit 20 Lux beleuchtet sein.
– Jegliche Vegetation um das Gelände der sicheren und gesicherten Parkfläche muss beschnitten werden, umeine gute Sicht zu gewährleisten.

Parkfläche

– Eine geeignete Beschilderung muss anzeigen, dass nur Güterfahrzeuge und berechtigte Fahrzeuge auf der Parkfläche abgestellt werden dürfen.
– Physische Kontrollen oder Kontrollen per Fernüberwachung müssen innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums mindestens zweimal und mindestens einmal am Tag und einmal während der Nacht durchgeführt werden.
– Alle Fahr- und Fußgängerspuren auf der Parkfläche müssen mit 15 Lux beleuchtet sein.
– Jegliche Vegetation auf der Parkfläche muss beschnitten werden, um eine gute Sicht zu gewährleisten.

Einfahrt/Ausfahrt

– Die Ein- und Ausfahrten der sicheren und gesicherten Parkfläche müssen mit 25 Lux beleuchtet und mit Absperrungen gesichert sein. Diese Absperrungen müssen mit einem Sprechfunksystem und einem Parkscheinsystem ausgestattet sein.
– An allen Ein- und Ausfahrten der sicheren und gesicherten Parkfläche müssen Videoüberwachungssysteme(CCTV) installiert werden, die eine gute Bildqualität liefern. Die im Abschnitt „Gelände“ für dieses Sicherheitsniveau aufgeführten Anforderungen an CCTV gelten auch für die Videoüberwachung an den Ein- und Ausfahrten.

Personalverfahren

– Auf der Grundlage einer jährlichen Risikobewertung und unbeschadet nationaler Rechtsvorschriften, in
denen zusätzliche Anforderungen festgelegt werden, muss ein Sicherheitsplan erstellt werden, um zu prüfen,
welchen besonderen Risiken die sichere und gesicherte Parkfläche aufgrund von Faktoren wie Standort, Art
der Nutzer, Verkehrssicherheitsbedingungen, Kriminalitätsraten und allgemeinen Sicherheitserwägungen
ausgesetzt ist.
– Der Betreiber der sicheren und gesicherten Parkfläche muss eine Person benennen, die bei Störungen für die
Personalverfahren zuständig ist. Das Personal der sicheren und gesicherten Parkfläche muss jederzeit Zugang
zu einem vollständigen Verzeichnis der örtlichen Strafverfolgungsbehörden haben.
– Ein Verfahren muss für den Fall vorgesehen werden, dass nicht berechtigte Fahrzeuge auf einer sicheren und
gesicherten Parkfläche abgestellt werden. Dieses Verfahren muss auf der sicheren und gesicherten Parkfläche
deutlich sichtbar angezeigt werden.
– Die Meldung von Störungen und Straftaten an das Personal und die Polizei muss dadurch erleichtert werden,
dass auf der sicheren und gesicherten Parkfläche ein klares Verfahren angezeigt wird.
– Unterstützung für die Nutzer muss rund um die Uhr zur Verfügung stehen.

Tabelle 3

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