Nachdem das Gericht erster Instanz in Lüttich im Oktober letzten Jahres eine erste Vergleichsvereinbarung zwischen dem Transportunternehmer Roland Jost und der Bundesstaatsanwaltschaft zurückgewiesen hatte, genehmigte es am 16. Januar die zweite Vereinbarung.
Vorwürfe gegenüber der JOST-Gruppe
Der JOST-Gruppe, einem der größten belgischen Speditionsunternehmen deren Jahresumsatz sich auf rund 350 Millionen Euro beläuft, wurde vorgeworfen, über verschiedene im Ausland liegenden Tochtergesellschaften LKW-Fahrer aus Osteuropa anzuheuern, um die Arbeitskosten zu senken und die belgischen Sozialversicherungsbeiträge zu umgehen – obwohl diese Fahrer im Inland arbeiteten. Zudem wurde dem Unternehmen vorgeworfen, dass rund 900 Fahrer aus Rumänien unter schrecklichen Bedingungen und ohne sanitäre Einrichtungen arbeiteten.
Nach Angaben der belgischen Wirtschaftszeitschrift L’Echo hat sich Roland Jost schuldig bekannt, Verstöße gegen das Sozialstrafrecht der Strafstufe 4, der höchsten nach belgischem Recht, begangen zu haben. Worauf der Unternehmer mit der Staatsanwaltschaft eine erste Vereinbarung traf, die drei Jahre Gefängnis auf Bewährung vorsah. Das Gericht der ersten Instanz in Lüttich hat diese Vereinbarung im Oktober 2022 abgelehnt mit der Begründung, dass keine Geldstrafe vorgesehen war.
Der Fall Jost ist beendet. Strafen wurden festgelegt
Das Gericht genehmigte am 16. Januar 2023 die zweite Vereinbarung. Roland Jost wurde zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten und einer Geldstrafe von 4,8 Millionen Euro auf Bewährung verurteilt, wovon 200.000 Euro festgesetzt wurden. Somit ist das die Hälfte der in der ersten Vereinbarung vorgesehenen Gefängnisstrafe. Sollte Roland Jost in den nächsten drei Jahren erneut straffällig werden, muss er 4,6 Millionen Euro zahlen.
Im September 2022 trat Roland Jost von seinem Posten als CEO seines eigenen Unternehmens zurück.
—