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Spanien: Maßnahmen gegen Zahlungsverzug im Transportwesen zeigen Wirkung

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Seit Sommer dieses Jahres kommen in Spanien Unternehmen aus dem Transportwesen, die nicht innerhalb der Fälligkeit bezahlt haben, auf eine Art „schwarze Liste”. Die Maßnahmen gegen Zahlungsverzug zeigen bereits jetzt schon erste Wirkung.


Die spanische Regierung hat im Sommer weitere präventive Maßnahmen ergriffen, um das Problem des Zahlungsverzugs im Transportwesen in den Griff zu bekommen.  Spediteure und Verlader,  die nicht innerhalb der Fälligkeit bezahlt haben und wegen Zahlungsverzug gegenüber Transportunternehmen auf Grundlage des Gesetzes zum Zahlungsverzug im Transportwesen in einem gerichtlichen Verfahren bestraft wurden, kommen auf eine Art „schwarze Liste”.


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Das Gesetz zum Zahlungsverzug ist am 2. Oktober 2021 in Kraft getreten und sieht vor, dass Unternehmen, die nicht innerhalb von maximal 60 Tagen ab Erbringung einer Transportdienstleistung für diese bezahlen, mit hohen Geldstrafen bis zu 30.000 Euro oder sogar mit der Entziehung des Transportgenehmigung sanktioniert werden können.

Diese präventive Maßnahme zeigt bereits jetzt schon erste Wirkung. Noch im Mai musste Transportunternehmen im Schnitt 70 Tage auf ihr Geld warten, wobei sogar 22 Prozent der Kunden erst nach mehr als 120 Tagen zahlten. Mittlerweile ist die Zahl der Fälle von Zahlungsverzug sogar  um 66 Prozent zurückgegangen. Nach Angaben des Branchenverbandes Fenadismer wurden im September die meisten Rechnungen innerhalb eines Zahlungszieles von 65 Tagen beglichen, was der gesetzlichen Zahlungsfrist von 60 Tagen näher kommt.

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