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Tirol soll das sektorale- und das Nachtfahrverbot für LKW aufheben fordert BGL

Massive Behinderung im alpenquerenden Straßengüterverkehr wegen Bauarbeiten in Tirol. Die Strecke "Rollende Landstraße"(RoLa) in Wörgl wird demnächst keine LKW mit dem Ziel Brenner mehr aufladen.

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Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) fordert, das Nachtfahr- und Sektorales Fahrverbot temporär aufzuheben. Als Grund gibt der Verband die Sperrung der „Rollenden Landstraße” (RoLa) an.

Der ohnehin durch bestehende Nachtfahr- und Sektorale Fahrverbote eingeschränkte alpenquerende Straßengüter wird zusätzlich durch diese Sperrung auf der Strecke Wörgl – Brenner zu neue massiven Behinderungen im LKW-Verkehr führen. Die temporäre Aufhebung des Verbots könnte die Behinderungen vermeiden.

Für die vom Sektoralen Fahrverbot und Nachtfahrverbot auf der Inntalautobahn betroffenen Transportunternehmen stellt die RoLa die einzige Möglichkeit dar, die für die Wirtschaft und Bevölkerung notwendigen Beförderungen durchzuführen, schreibt der BGL.

Massive Behinderung im alpenquerenden Straßengüterverkehr

Die Bauarbeiten sollen zwischen dem 19.08.2022 und dem 29.08.2022 durchgeführt werden und die für den Brennertransit wichtige RoLaVerbindung Wörgl – Brenner wird komplett gesperrt sein. In dieser Zeit entfallen bis zu 24 Züge pro Tag in jede Richtung. Wie der BGL angibt hat der RoLa-Betreiber Rail Cargo Austria (RCA) angekündigt, das Zugangebot der RoLa Strecke Trento – Wörgl im o.g. Zeitraum aufzustocken.

Warenverkehr innerhalb der EU muss gewährleistet bleiben

Der veröffentlichte Fahrplan ist laut dem Verband keinesfalls ausreichend, um die Verkehre zuverlässig und für die Fahrer zumutbar durchzuführen zu können. So soll das Angebot auf der Strecke Wörgl – Trento um lediglich eine Zugverbindung auf dann 5 Abfahrten pro Tag und Richtung aufgestockt werden. Damit lasse sich das Aufkommen der baustellenbedingt entfallenden 24 Züge auf der Wörgl-Brenner-Route keinesfalls auffangen, so der Verband.

„Da die EU-Kommission die Anwendung von Sektoralem und Nachtfahrverbot auf der Inntalautobahn an die Bedingung knüpft ausreichende Alternativen auf der Schiene für die betroffenen Transportunternehmen zur Verfügung zu stellen bleibt aus Sicht des BGL nur die Lösung, beide Verbote temporär aufzuheben.”

Der Verband unterstreicht zudem, dass der Warenverkehr innerhalb der EU gewährleistet bleiben muss, die Grundfreiheiten gelten auch für Österreich. Andernfalls müsse die EU-Kommission umgehend einschreiten, so BGL.

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