Transportrecht: Erteilung von CEMT-Genehmigungen 2011

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8.09.2010

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat bekannt gegeben, dass Antragsunterlagen für die Erteilung von CEMT-Jahresgenehmigungen für das Jahr 2011 ab Anfang September 2010 bei den Außenstellen des Bundesamtes für Güterverkehr angefordert werden können. Antragsschluss ist der 01. Oktober 2010.

Im Verfahren zur Wiedererteilung von CEMT-Jahresgenehmigungen müssen die Antragsteller mindestens eine Beförderung mit der CEMT-Jahresgenehmigung im Bewertungszeitraum nachweisen, bei der der Be- oder Entladeort in einem CEMT-Mitgliedstaat liegt, in dem die Gemeinschaftslizenz nicht gilt oder ein solcher Staat im Transit durchfahren wurde (im Folgenden „CEMT-Beförderung“ genannt). Für eine Wiedererteilung einer CEMT-Jahresgenehmigung, die ohne Österreich-, Italien- oder Griechenland-Sperrstempel erteilt wurde, muss im Bewertungszeitraum mindestens eine entsprechende CEMT-Beförderung in oder aus diesen Ländern nachgewiesen werden.

Im Neuerteilungsverfahren können Inhaber einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder einer Gemeinschaftslizenz bis zu 10 CEMT-Jahresgenehmigungen beantragen, soweit sie glaubhaft machen, dass sie 2011 CEMT-Beförderungen durchführen wollen. Die bisher durchgeführten Beförderungen sind ggf. nachzuweisen. Für die Neuerteilung einer österreich-, italien- oder griechenlandfreien CEMT-Jahresgenehmigung ist der Bedarf entsprechend zu begründen und ggf. geeignet nachzuweisen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bag.bund.de

Über die CEMT- Genehmigung: CEMT ist die Abkürzung für die Europäische Verkehrsministerkonferenz  (englisch: European Conference of Ministers of Transport (ECMT), französisch: Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT)). Die derzeit der CEMT (Stand 2008) angehörenden 43 europäischen Staaten bilden den CEMT-Raum. Dieser besteht aus den europäischen Staaten der OECD  sowie einigen ost- und südosteuropäischen Staaten. Der Güterverkehr innerhalb des CEMT-Raumes ist durch ein System von Genehmigungen geregelt.

Für Fahrten z. B. nach Albanien, Kroatien, Russland oder in die Türkei muss eine CEMT-Genehmigung mitgeführt werden. CEMT-Genehmigungen sind multilateral, d. h. sie erlauben den Güterverkehr zwischen allen CEMT-Staaten.

CEMT-Genehmigungen erteilt das Bundesamt für Güterverkehr, ihre Anzahl ist begrenzt. Ihre Gültigkeit ist befristet auf ein Jahr(Jahresgenehmigung), in besonderen Fällen auf 30 Tage (Kurzzeitgenehmigung).

Ausgeschlossen sind sogenannte Kabotageverkehre innerhalb eines Mitgliedstaates.

Die Genehmigung und das Fahrtenberichtsheft müssen für jede Fahrt – mit oder ohne Ladung – mitgeführt und vor Fahrtantritt ausgefüllt werden.

Der Einsatz einer CEMT-Genehmigung darf nur mit lärm- und schadstoffarmen Fahrzeugen erfolgen.

Autor: Agnieszka Sterniak