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Ungarn öffnet Grenzübergänge für LKW-Verkehr| Großbritannien lockert Vorschriften über Lenk-und Ruhezeiten

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Immer mehr Länder und Regionen reagieren auf die Situation rund um die  Coronavirus-Pandemie. Ungarn hat gestern einige zunächst geschlossene LKW-Grenzübergänge wieder geöffnet. Großbritannien hat hingegen die Vorschriften über die Lenk-und Ruhezeiten gelockert.

Ungarn

In der Nacht von Sonntag auf Montag schloss Ungarn fünf Grenzübergänge mit der Slowakei für den Warenverkehr. Aufgrund großer Staus beschlossen die Behörden jedoch, die Grenzübergänge zwischen Šahy und Parassapuszta für LKW wieder zu öffnen. LKW können diesen Grenzübergang nun bis auf weiteres nutzen, aber nur zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens – berichtet das slowakische Portal reporter24.sk. Im Laufe des gestrigen Tages wurden auch wieder die Grenzübergänge: Rajka (Grenze zur Slowakei), Letenye (zu Kroatien), Hegyeshalom, Sopron i Rabafuzes (Österreich) geöffnet.

Großbritannien lockert die Vorschriften über die Lenk-und Ruhezeiten

Großbritannien schloss sich der Gruppe europäischer Länder an, die aufgrund der Corona-Krise beschlossen, die Vorschriften über die Lenk-und Ruhezeiten zu lockern.
Die Ausnahmeregelungen gelten für die Lieferung von notwendigen Lebensmitteln und Hygieneartikeln an den Einzelhandel, das heißt:

– vom Distributionszentrum zu den Filialen,
– vom Hersteller oder Lieferanten zum Distributionszentrum,
– vom Hersteller oder Lieferanten ins Geschäft ,
– zwischen Vertriebszentren und Transporthubs,
– Lieferungen von Transporthubs zu Geschäften.

Fahrer, die Lieferungen direkt an die Verbraucher realisieren, fallen nicht unter die Ausnahmevorschriften.

Die Ausnahmeregelung gilt ab sofort bis  Donnerstag, 16. April 2020, 23:59 Uhr.

Entsprechend ist Folgendes möglich:
– das EU-Tageslimit kann von 9 Stunden auf 11 Stunden gesteigert werden,
– die Ruhezeit kann von 11 auf 9 Stunden reduziert werden,
– Erhöhung des wöchentlichen (56 Stunden) und zweiwöchigen Stundenlimits (90 Stunden) auf 60 bzw. 96 Stunden,
– Verschiebung der Anforderung , die wöchentliche Ruhezeit nach sechs Tagen je 24 Stunden zu beginnen, die erst nach sieben Tagen je 24 Stunden obligatorisch ist; obwohl zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten oder eine regelmäßige und reduzierte wöchentliche Ruhezeit während zwei Wochen wird weiterhin Pflicht sein,
– die täglichen 45-minütige Pausen können statt nach 4,5 Stunden Arbeit,  nach 5,5 Stunden Lenkzeit eingelegt werden.

Die Fahrer müssen auf der Rückseite ihrer Fahrtenschreibertafeln oder Ausdrucke die Gründe angeben, warum sie die normalen Werte überschreiten. Dies ist eine normale Notfallpraxis.

Foto:Wikimedia/Oxfordian Kissuth

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