Webcams helfen der Polizei, Fahrer zu finden, die die Rettungsgassen blockieren

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Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg testen im Rahmen ihrer jährlichen Pilotprojekte neue Technologien. Dank kleiner Videorekorder werden Verstöße dokumentiert und Fahrer werden strafrechtlich verfolgt.

Die Polizei in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg hat am vergangenen Mittwoch eine neue Technologie (siehe Bild) vorgestellt, die helfen soll, Autofahrer zu verfolgen, die die Rettungsgassen blockieren – informiert das deutsche Verkehrsportal verkehrsrundschau.de.

Kameras mit hoher Auflösung sind auf der Windschutzscheibe im Polizeiwagen platziert

Im Rahmen des Pilotprojekts wurden in den beiden Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg Geräte in 50 Verkehrspolizei-Fahrzeugen installiert. Kameras werden Verstöβe im Zusammenhang mit den Rettungsgassen dokumentieren.

Zu viele Autofahrer blockieren immer noch die Rettungsgassen, was lebensgefährlich sein kann – sagte Herbert Reul, Innenminister von Nordrhein-Westfalen.

Alleine in diesem Jahr wurden mehr als 50 Verstöße in Bezug auf die Rettungsgassen in diesem Land registriert

Wer unseren Rettungsdienst, die Polizei und die Feuerwehr behindert, während jede Sekunde zählt, ist extrem rücksichtslos – ergänzt Thomas Strobl, Leiter des Außenministeriums Baden-Württemberg.

Ende 2017 hat die Höhe der Geldstrafen für das Blockieren oder Nicht-Bildung einer Rettungsgasse in Deutschland deutlich zugenommen. Zuvor sah der Bußgeldkatalog für diese Straftat eine Strafe in Höhe von nur 20 Euro vor.

Gegenwärtig sieht das Reglement eine Geldstrafe zwischen 200 und 320 Euro je nach den Folgen der Straftat vor:

– Die Nicht-Bildung einer Rettungsgasse in Deutschland wird mit einer Geldstrafe von 200 Euro und 2 Strafpunkten bestraft.

– Wenn Sie keine Rettungsgasse schaffen, was einen Rettungsdienstfahrzeug blockiert, sollten Sie mit einer 240-Euro-Strafe, 2 Strafpunkten und einem Fahrverbot für 1 Monat rechnen.

– Wenn Sie keine Rettungsgasse schaffen, was zu einer lebens- bzw. gesundheitsbedrohlichen Situation eines Feuerwehrmanns oder eines Verletzten führt, werden 280 Euro Buβgeld, 2 Strafpunkte und ein Fahrverbot für 1 Monat fällig.

– Wenn Sie keine Rettungsgasse schaffen, was zu einem Sachschaden führt, sind eine Geldstrafe in Höhe von 320 EUR, 2 Strafpunkte und ein Fahrverbot für 1 Monat vorgesehen.

Die möglichen strafrechtlichen Folgen der Nichteinhaltung von Vorschriften bleiben unverändert. Für eine vorsätzliche Behinderung der Hilfeleistung für die Geschädigten droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 323c StGB). Ab dem 30. Mai 2017 beinhaltet diese Klausel in StGB auch die Sperrung der Rettungsgasse.

 

Fot. Twitter.com/IM_NRW

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