Zweite Kartellklage gegen LKW-Hersteller eingelegt

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Der BGL hat gemeinsam mit dem Rechtsdienstleister financialright claims GmbH eine zweite Klage für mehr als 3.800 Transport- und Logistikunternehmen mit über 64.000 Lkw aus 26 Ländern am 14.12.2018 am Landgericht München eingereicht.

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. aus Frankfurt am Main hat zusammen mit dem Rechtsdienstleister financialright claims GmbH am 14. Dezember 2018 vor dem Landgericht München I für mehr als 3.800 Unternehmenmit über 64.000 LKW Klage gegen das sogenannte „LKW-Kartell“ erhoben. Die juristische Vertretung vor Gericht übernimmt die auf Kartellschadensersatzverfahren spezialisierte Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP.

In den Jahren 2016 und 2017 hatte die Europäische Kommission Rekordgeldbußen von über EUR 3,7 Milliarden gegen alle führenden LKW-Hersteller (MAN, Daimler-Benz, Volvo/Renault, DAF, IVECO und Scania) wegen ihrer Beteiligung an dem sog. LKW-Kartell verhängt. Das Kartell dauerte mindestens 14 Jahre, nämlich von Januar 1997 bis Januar 2011. Dabei sollen die Hersteller Preise für LKW sowie den Zeitpunkt der Einführung und die Weitergabe der Mehrkosten für die Einhaltung der Abgasnormen EURO III bis EURO VI abgesprochen haben.

Nachdem bereits Ende 2017 eine erste Kartell-Klage gegen die LKW-Hersteller eingelegt wurde, haben die o.g. Projektpartner am 14.12.2018 eine zweite Klage vor dem Landgericht München I erhoben. Diese Klage umfasst mehr als 3.800 meist kleine und mittelständische Unternehmen mit über 64.000 LKW.

Gemeinsam mit der ersten Klage wird damit für insgesamt über 149.000 LKW Schadensersatz eingeklagt. Die beiden Klagen sind – selbst wenn man sie getrennt betrachtet – die größten vor Gericht befindlichen Klagen zum LKW-Kartell.

Foto: Trans.INFO

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