TransInfo

Foto: AdobeStock_Aleksei

Kommt jetzt das Be- und Entladeverbot für LKW-Fahrer in einem weiteren Land?

Im Rahmen der vom französischen Verkehrsministerium eingeleiteten Überarbeitung der Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von LKW- Fahrern wird derzeit auch das Thema des Be- und Entladeverbots diskutiert. Der Branchenverband OTRE hat jetzt zu dem Thema Stellung genommen.

Lesezeit 2 Min.

Um die Attraktivität des Berufs in der französischen Transportbranche zu erhöhen und auf Rekrutierungsschwierigkeiten zu reagieren, sah die Sozialvereinbarung vom 19. Februar 2022 die Aufnahme von Verhandlungsgesprächen zu mehreren Themen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Fahrer vor. Auch das Thema des Be- und Entladeverbots wurde bei der Gelegenheit immer häufiger diskutiert.

Wir befürworten eine bessere Regulierung der Bedingungen für Be- und Entladevorgänge, sagt Jean-Marc Rivera, Generaldelegierter der französischen Transportorganisation OTRE.

Nach Rücksprache mit seinen Mitgliedern möchte der Verband, dass das Beladen, Blockieren, Sichern, Zurren und Entladen „vom Versender/Empfänger auf seine Verantwortung durchgeführt“ wird. Dies würde für Ladungen über 3 Tonnen gelten, die mit LKW über 7,5 Tonnen befördert werden.

Wir befürworten die Möglichkeit, von dieser Regelung abzuweichen, sofern dies in einem separaten Vertrag für eine kostenpflichtige Dienstleistung vorgesehen wird, erklärt Jean-Marc Rivéra.


Lesen Sie auch:

Spanien will Warndreiecke abschaffen
Härtere Maßnahmen gegen Zahlungsverzug im Transportwesen


„Der Vertrag darf nur Be- und Entladevorgänge zwischen der Vertriebsstelle und der Verkaufsstelle umfassen. Im Vertrag werden die Bedingungen für die Erbringung der Dienstleistung festgelegt, insbesondere die Bedingungen für den Zugang zum Be- und Entladeort sowie die Bedingungen für die Erbringung der Leistung, die die Sicherheit des Fahrers gewährleisten”, fügt der Generaldelegierte hinzu.

Liegt ein solcher Vertrag nicht vor, sollten diese Tätigkeiten dem Fahrer untersagt werden.

Darüber hinaus plädiert die Organisation für eine Gesetzgebung nach spanischem und portugiesischem Vorbild, die eine Entschädigung für Verspätungen an der Rampe vorsieht.

An dieser Stelle sei erinnert, dass die Einführung des Be- und Entladeverbots in Spanien und in Portugal die Branchenverbände in Frankreich zur Forderung veranlasst hat, das Thema in die Verhandlungsgespräche über die Tarifverträge mit aufzunehmen. Der für die Verhandlungen ernannte Beauftragte Clément Beaune wird nach Abschluss der Verhandlungen im September einen entsprechenden Bericht dazu vorlegen.

Tags