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Wird Brüssel 44-Tonnen-LKWs in der Europäischen Union zulassen?

Bereits 13 EU-Länder haben bisher 44-Tonner im Güterverkehr zugelassen. 10 EU-Staaten haben auch 60-Tonnen-Fahrzeugen zugestimmt. Im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie 96/53/EG des Rates zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen für bestimmte Straßenfahrzeuge im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr sowie zur Festlegung der höchstzulässigen Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr in der Gemeinschaft will die Europäische Kommission schwerere Lkw in der gesamten EU zulassen.

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Die EU-Kommission wird in den kommenden Wochen die ersten Änderungen der bestehenden europäischen Richtlinie zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen und Gewichte vorschlagen, um die nationalen Vorschriften zu harmonisieren, den grenzüberschreitenden Verkehr zu erleichtern und zu Energieeffizienz und Emissionsreduzierung beizutragen, berichtet der spanische Transportverband Fenadismer.

Damit bestätigte die EU-Kommission, dass der EU-Markt hinsichtlich des Einsatzes größerer und schwererer Fahrzeuge aufgrund der Vielzahl von nationalen und bilateralen bzw. multilateralen Vorschriften über höchstzulässige Gewichte und Abmessungen derzeit zersplittert ist.

Überdies weist die EU-Kommission auch auf die unterschiedlichen Anforderungen und bestehenden Zulassungssysteme in den Mitgliedstaaten sowie auf den unzureichenden Einsatz von emissionsfreien Fahrzeugen mit alternativen Kraftstoffen und aerodynamischen Merkmalen hin.

In Bezug darauf meint Brüssel, es sei notwendig, den Straßengüterverkehr umweltfreundlicher zu gestalten, indem der Einsatz emissionsfreier Lastwagen beschleunigt wird, sowie den freien Warenverkehr zu gewährleisten und die Vorschriften für den grenzüberschreitenden Verkehr von größeren Fahrzeugen zu harmonisieren. Des Weiteren vertritt die EU-Kommission die Ansicht, dass das derzeitige EU-Recht es erschwert, das volle Potenzial der EMS-Fahrzeuge (das sog. Euro-Modulsystem) zur Verringerung der Emissionen im Straßengüterverkehr zu nutzen.

Die oben genannte Zersplitterung des EU-Marktes betrifft auch den intermodalen Transport sowie Transportunternehmen im Straßengüterverkehr (deren Besonderheiten nicht berücksichtigt werden), was zu Effizenzverlusten bei Beförderungen führt.

44-Tonner in der ganzen Gemeinschaft

Die Europäische Kommission hält es daher für notwendig, die geltenden europäischen Rechtsvorschriften zu aktualisieren, um die derzeitige Regelung zu harmonisieren. Brüssel wird wirksame Maßnahmen ergreifen, um den grenzüberschreitenden Transport schwerer oder langer Fahrzeuge zwischen allen benachbarten Mitgliedstaaten automatisch zu ermöglichen.

Die EU-Beamten sprechen sich auch für eine Harmonisierung und Angleichung der höchstzulässigen Gewichte und Abmessungen an die heute am häufigsten verwendeten Grenzwerte (44 Tonnen) aus, die in 13 Mitgliedstaaten bereits zulässig sind, sowie befürworten europäische Modulsysteme mit einer Länge von bis zu 25,25 Metern und einem Gewicht von 60 Tonnen, erklärt Fendaismer.

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