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Appell ans Bundesverkehrsministerium: Keine Ahndung von LKW-Mautverstößen

Der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) hat sich in einem offenen Brief an Bundesverkehrsminister Volker Wissing gewandt, mit der Bitte um einen Übergangszeitraum bei der Ahndung von LKW-Mautverstößen.

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Im Zuge der Änderungen der LKW-Maut ab 1. Dezember 2023 ändert sich auch die Grundlage für die Zuordnung zu einer Gewichtsklasse. Infolgedessen werden mehrere tausend Fahrzeuge erstmals mautpflichtig oder müssen in eine andere Gewichtsklasse eingeordnet werden.

Der BWVL befürchtet, dass viele Unternehmen, die erst seit Kurzem Kenntnis über die geänderte Zuordnung der Gewichtsklasse ihrer Fahrzeuge auf eine neue, von der bisherigen zulässigen Gesamtmasse (zGm) abweichende technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) erhalten haben, nicht in der Lage sind innerhalb kurzer Zeit eine entsprechende On-Board-Unit einbauen zu lassen. Und verweist auf die ungünstige Vorweihnachtszeit, die in den Fachwerkstätten zu erheblichen Engpässen bei der Terminvergabe führt. Trotz der Möglichkeit, eine manuelle Einbuchung im Mautsystem vornehmen zu können, sieht der BWVL darin einen erheblichen zusätzlichen Zeit- und Verwaltungsaufwand für die betroffenen Unternehmen.

Übergangszeitraum von 8 Wochen

Daher hat sich der Verband im Interesse der zahlreichen kleinen und mittleren Wirtschaftsunternehmen an Bundesverkehrsminister Volker Wissing gewandt, die Ahndung von Mautverstößen bei erstmals mautpflichtig werdenden Fahrzeugen im Zuge der Anwendung des tzGm unter Anwendung des Opportunitätsprinzips für einen Übergangszeitraum von 8 Wochen bis zum 31. Januar 2024 bei den Kontrollen des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) auszusetzen und die möglicherweise nicht entrichtete Maut im Nacherhebungsverfahren nicht geltend zu machen.


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