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Tödlicher Unfall: Eisplatte auf Lkw-Dach und wieder keine Rettungsgasse

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Ein Busfahrer, der eine Kollision mit einer Eisplatte vermeiden wollte, die vom Auflieger des vor ihm fahrenden Lastwagens krachte, wechselte die Fahrspur und kollidierte dann mit zwei anderen Trucks. Eine Person ist bei dem Unfall ums Leben gekommen, weil die Rettungskräfte keine Möglichkeit hatten, zum Unfallort ungehindert zu gelangen.

Die Tragödie ereignete sich am vergangenen Dienstag  auf der polnischen Autobahn A4.
Wie das polnische Nachrichtenportal RMF.FM berichtet, nachdem der Fahrer eines Kleintransporters bemerkt hatte, dass eine große Eisplatte vom Auflieger des vor ihm fahrenden Lkw herunterstürzt, wechselte er abrupt die Fahrspur und stieß mit zwei weiteren Lastwagen zusammen.

Aufgrund der Tatsache, dass andere Fahrer keine Rettungsgasse gebildet haben, konnten die Rettungskräfte nicht rechtzeitig zum Unfallort gelangen. Einer der Verletzten verstarb noch an der Unfallstelle.

Quelle: Polnische Feuerwehr

Eine Rettungsgasse zu bilden, ist IHRE Pflicht! Um LEBEN zu retten, zählt jede Minute! (ursprüngliche Schreibweise – Anmerkung der Redaktion) “, appellierte nach dem Unfall die polnische Feuerwehr an die Fahrer in ihren sozialen Netzwerken.

Wer in Polen die Rettungsgasse nicht freimacht, muss mit einer Geldstrafe in Höhe von ca. 125 Euro (500 PLN) rechnen. Ein Bußgeld in Höhe von ca. 125 Euro (500 PLN) wird auch gegenüber Fahrern verhängt, die Eisplatten und Schnee von ihren Fahrzeugen nicht entfernt haben.

Und was sagt dazu die Straßenverkehrsordnung in Deutschland?

Bei einem Stau sind in Deutschland  alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, die Rettungsgasse freizumachen. Sie ist immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen zu bilden. Der Standstreifen muss frei bleiben. Zum 28.04.2020 trat die umfassende StVO-Novelle in Kraft. In diesem Zuge wurden auch die Sanktionen beim Nichtbilden einer Rettungsgasse erneut angehoben. Je nach Art des Verstoßes kann ein Bußgeld in Höhe von 200 bis 330 Euro verhängt werden. Dazu kommen auch 2 Punkte in Flensburg. Möglich ist auch ein vorübergehendes Fahrverbot.

Nach § 23 der StVO (Straßenverkehrsordnung) muss sich jeder Berufskraftfahrer vor Fahrtantritt vergewissern, dass sein Lkw in gutem Zustand ist und sicher gefahren werden kann. Es liegt daher auch in seiner Verantwortung, Eis und gefrorenen Schnee von seinem Lkw zu entfernen. Tut er dies nicht, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Strafpunkt geahndet wird.

Zusammenarbeit: Krzysztof Sawko

Foto: GITD

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