TransInfo

Foto: Pixabay.com/CC0

EU-Region verurteilt wegen rechtswidriger Beschlagnahme von LKW

Die Wallonie wurde vom Gericht erster Instanz in Namur wegen der Sicherstellung von Fahrzeugen wegen mutmaßlicher Mautverstöße in Belgien verurteilt. Dabei handelt es sich nicht um das erste Urteil dieser Art.

Lesezeit 2 Min.

Der belgische Transportverband UPTR hat die Region verklagt. Nach Ansicht der Organisation missbraucht die DG7, die operative Steuerbehörde, ihre Befugnisse.

Bei Straßenkontrollen legen die Kontrolleure bei Verdacht auf Mautbetrug das Fahrzeug still, und die Strafverfolgungsbehörden verlangen die sofortige Zahlung des Bußgeldes. UPTR hat diese Praxis seit Jahren angefochten und argumentiert, dass die Geldstrafe in diesem Stadium nur vermutet wird und daher angefochten werden kann.

Dies ist mindestens das dritte Mal, dass das Gericht erster Instanz in Namur entschieden hat, dass diese Praktiken in keinem Verhältnis zur Schwere der begangenen Verstöße stehen.

Gemäß dem Erlass vom 16. Juli 2015 zur Einführung der Maut in Belgien kann der zuständige Beamte die Geldbuße für den ersten Verstoß dieser Kategorie für dasselbe Fahrzeug im selben Kalenderjahr auf 250 Euro senken. Da es sich bei Bußgeldern um strafrechtliche Sanktionen handelt, ist die Verhängung der sofortigen Einziehung und/oder der Stilllegung des Fahrzeugs dem Gerichtsurteil zufolge jedoch rechtsmissbräuchlich. In einem solchen Fall müsste die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit einer Verwaltungssanktion von einem Gericht geprüft werden, berichtet das belgische Verkehrsportal transportmedia.be.

Die wallonische Verwaltung, die hoffte, eine gerichtliche Überprüfung zu vermeiden, hat eine ernste demokratische Warnung erhalten”, sagt Michael Reul, Vorsitzender von UPTR.

Laut Reul sollten sich die Abgeordneten des wallonischen Parlaments mit der Angelegenheit befassen und eine Untersuchungskommission zu den Praktiken der DG07 einberufen.

Tags