89.000 Euro Strafe für eine Briefkastenfirma aus den Niederlanden

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Ein niederländischer Frachtführer, der eine Briefkastenfirma in Litauen gegründet hat, wurde von der Arbeitsaufsichtsbehörde (Inspectie SZW) mit einer hohen Geldstrafe bestraft. Er behauptete, dass in Litauen beschäftigte Fahrer, die in den Niederlanden arbeiten, den litauischen Beschäftigungsbedingungen unterliegen, und lehnte es ab, Unterlagen vorzulegen. Ein wahrer Fall von Sozialdumping.

Ein niederländischer Frachtführer hatte zwei Transportunternehmen – eins in Litauen und das andere in Nijmegen. Der Unternehmer lehnte es ab, die Unterlagen zur Arbeitnehmervergütung der niederländischen Arbeitsaufsichtsbehörde (Inspectie Sociale Zaken en Werkgelegenheid) vorzulegen, so dass die Beamten nicht verifizieren konnten, ob die 15 hauptsächlich in den Niederlanden (ehemals Niederlande) tätigen LKW-Fahrer eine angemessene Vergütung für ihre Arbeit erhalten haben – berichtet das Transportportal bigtruck.nl. Nach Angaben des Arbeitgebers fielen diese Trucker unter das litauische Arbeitsrecht.

Die Behörde stimmte dieser Auslegung nicht zu,da ihrer Meinung nach der Frachtführer verpflichtet war, das niederländische Arbeitsrecht einzuhalten, da die Niederlande als Beschäftigungsland angesehen werden muss. Daher gilt in dem Fall das Gesetz über den Mindestlohn und das Mindesturlaubsgeld (Wml). Basierend auf dieser Auslegung  forderte Inspectie SZW das litauische Unternehmen auf, Unterlagen vorzulegen, die die Auszahlung der gesetzlich vorgegebenen Gehälter bestätigen würden. Die Firma lehnte dies jedoch ab, was einen Verstoß gegen Artikel 18b Absatz 2 des Wml darstellte.

Daher verhängte die Inspektion dem Unternehmen eine Geldstrafe in Höhe von 89.000 Euro.

Das Unternehmen kann weiterhin gegen die Geldbuße Berufung einlegen. Es stellt sich jedoch die Frage, welche Konsequenzen der Beförderer hat, wenn er Unterlagen vorlegt, die einen Verstoß gegen das niederländische Mindestlohn darstellen.

Foto: Flickr.com

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