Ab wann gilt das LKW-Ferienfahrverbot?

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25.05.2010

So wie in den letzten Jahren wird auch in diesem Sommer ein LKW-Ferienfahrtverbot eingeführt. An allen Samstagen vom 3. Juli bis einschließlich 28. August besteht für Lkw über 7,5 t zul. Gesamtgewicht und Anhänger hinter Lastkraftwagen in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr ein Fahrverbot auf zahlreichen Straßenabschnitten.

Die BGL hat eine Ausweichstreckenkarte entworfen. Vorgeschlagen wurden Alternativrouten mit einer  Gesamtlänge von fast 4.900 km. Alle seien auf ihre Eignung für Last- und Sattelzüge bis 40 t überprüft worden., so die BGL. Gekennzeichnet wurden auch Einschränkungen durch größere vorhersehbare Baumaßnahmen, Sperrungen für Transporte von Gefahrgütern oder wassergefährdender Ladung und Nachtfahrverbote. Darüber hinaus werden auf der Karte Informationen über aktuelle Lkw-Durchfahrtsverbote und Umweltzonen gegeben.Gesondert markiert sind auch mautpflichtige Bundesstraßen.

Detaillierte Informationen über den Preis, Versand und Bestellmöglichkeiten finden Sie hier.
 

 

 

Autor: Agnieszka Sterniak

Ursprung: http://www.bgl-ev.de/web/presse/index_detail.htm&news=2010DA25052010134132.NEW